„Eine Änderung ergibt sich daraus nicht“

Laut städtischer Abteilung  „Stadtteilplanung und Flächenwidmung“ (MA 21 B) wurden 84 Stellungnahmen zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8355 für das Gebiet des Nordwestbahnhofs abgegeben – darunter auch von der Bürgerinitiative Nordwestbahnhof. Der Magistrat hat am 26. Februar 2024 im Gemeinderatsausschuss über die eingelangten Stellungnahmen gemäß § 2 (7) der Wiener Bauordnung berichtet und zu jeder einzelnen eine eigene schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme des Magistrats zu den meisten der 84 Stellungnahmen der BürgerInnen endet allerdings mit dem Satz:
„Eine Änderung ergibt sich daraus nicht.“

Doch noch nicht einmal diesen Satz erfahren die AutorInnen der 84 Stellungnahmen – geschweige denn die schriftliche Begründung des Magistrats dafür. Stattdessen erhielten sie Mitte April von der MA 21B lediglich ein dürres Schreiben, in dem sie auf den im Gemeinderat am 20. März 2024 (Live 18:38 – 19:58 Uhr) schließlich beschlossenen Fächenwidmungsplan und –Antrag im Internet aufmerksam gemacht wurden.

Die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof kritisiert diesen intransparenten und wenig wertschätzenden, obrigkeitsstaatlichen  Umgang des Magistrats und der Institutionen des Gemeinderats mit den BürgerInnen. Sie veröffentlicht daher hier den gesamten Akt mit den ausführlichen Begründungen des Magistrats zu den einzelnen Stellungnahmen – aus Datenschutzgründen mit geschwärzten Namen und Adressen der AutorInnen der Stellungnahmen mit Ausnahme der Stellungnahmen von der Bürgerinitiative Nordwestbahnhof, dem Forum Wissenschaft&Umwelt sowie der Radlobby Wien/Brigittenau/Leopoldstadt, deren Stellungnahmen im Internet öffentlich gemacht wurden.

So forderte die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof in ihrer Stellungnahme etwa…
– „Grüne Mitte“ als „Naturnaher Grünraum“,
– Erhalt der Kleingärten als zusammenhängende Grünfläche,
– Integration der Kleingärten in die „Grüne Mitte“,
– Gegen die Widmung der Kleingärten als Gemischtes Baugebiet,
– Nur 2 Hochgaragen mit 2 Zugängen statt zahlreiche Tiefgaragen mit 29 Zugängen,
– Nutzung von weiteren Bestandsgebäuden für kulturelle und soziale Zwecke.

Die Ablehnung dieser Forderungen durch die Magistratsabteilug MA 21B wurde im wesentlichen mit dem „städtebaulichen Leitbild“ begründet, in dem anderes geplant bzw. vorgesehen sei.

Weiters forderte die Bürgerinitiative auch…
– Deutliche Verringerung des Umfangs der Stellplatzverpflichtung,
– Verkehrsberuhigung der Nordwestbahnstraße,
– Radweg auf der Alt-Bestandsseite der Nordwestbahnstraße,
– Zahlreiche Mobil Points mit einem großen Angebot,
– Starker Ausbau der Fuß-, Rad- und Öffi-Verkehrsinfrastruktur.

Diese Forderungen quittierte die Magistratsabteilung MA 21 B mit dem Hinweis, dass detaillierte Ausgestaltungen von Verkehrsflächen sowie Maßnahmen zur Verkehrsorganisation und Verkehrssicherheit nicht Inhalt der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne seien.

Schwache Lichtblicke erhielten folgende Forderungen der Bürgerinitiative…
– Breite Grünschneisen von der „Grünen Mitte“ zum Alt-Bestand,
– Ausweisung von Flächen für Orte zum Gedenken an die NS-Verbrechen.

Die Erfüllung bzw. Ausgestaltung dieser Forderungen „könnte im geplanten Gestaltungswettbewerb für die Parkanlage … mitgedacht“ werden“ heißt es in der magistratischen Stellungnahme.

Am meisten Zustimmung konnte die Bürgerinitiative jedoch mit ihrer Forderung…
– Nordwestbahnstraße auf 27-30m (optimal 35m) verbreitern
…erzielen.

Es „wird eine Verbreiterung der Baulinie an der südlichen Nordwestbahnstraße unter Berücksichtigung der hier vorhandenen Straßenbahntrasse von 25 m auf 27 m vorgeschlagen…
Plan und Bericht … werden entsprechend geändert“ heißt es in der Stellungnahme der MA 21B.

Die Bilanz der Stellungnahme der Bürgerinitiative in diesem obrigkeitsstaatlichen Verfahren zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8355 ist erwartungsgemäß mager. Um so wichtiger könnte die Einlegung der Revision beim Verwaltungsgerichtshof im rechtsstaatlichen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durch die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof sein.


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