UVP-Verfahren

Was wir tun

Seit Dezember 2021 lief nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) des Städtebauvorhabens Nordwestbahnhof im 20. Wiener Gemeindebezirk Brigittenau.
Daher gründeten wir im Jänner 2022 die „Bürgerinitiative Nordwestbahnhof“ (BI NWBH) und informierten die Öffentlichkeit über die Zunahme des Kfz-Verkehrs, die laut ÖBB mit Fertigstellung des Städtebauvorhabens 2035 droht.
Unsere schriftlich formulierten Einwände gegen die von der ÖBB eingereichten UVP-Unterlagen (Zugangscode: Antrag_NWB_MA22) wurden von 457 AnrainerInnen und betroffenen WienerInnen per Unterschrift unterstützt.
Fristgerecht zum 15. Februar 2022 übergaben wir unsere Einwände samt Unterstützungsunterschriften und weiteren schriftlichen Erläuterungen der für die UVP zuständigen städtischen Umweltschutzbenörde MA 22.
Am 10. März 2022 wurde uns von der MA 22 die Parteistellung im UVP-Verfahren zuerkannt u.a. weil wir mehr als die notwendigen 200 Unterstützungsunterschriften für unsere Einwände vorgelegt hatten.
Als Partei im Verfahren waren wir nun berechtigt, Anträge zu stellen und Stellungnahmen zum Vorbringen anderer Verfahrensparteien aber vor allem der Sachverständigen, die von der MA 22 beigezogen wurden, abzugeben.
Mit Schreiben vom 21. April 2022 erhielten wir von der MA 22 ihre „Zusammenfassende Bewertung“ der ÖBB-Unterlagen sowie der Partei-Stellungnahmen zusammen mit allen gutachterlichen Stellungnahmen der Sachverständigen.
Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass unsere Anträge und Einwendungen von der Wiener Umweltschutz-Behörde MA22 vollständig vom Tisch gewischt wurden.
Bis zur mündlichen UVP-Verhandlung am 1. September 2022 kritisierten wir daher scharf die schwerwiegenden Mängel im UVP-Verfahren der MA 22 und ihrer Begutachtung durch die beigezogenen Sachverständigen. In einem Status-Bericht informierten wir am 19.9.2022 auch den Grätzelbeirat der Gebietsbetreuung von Brigittenau und Leopoldstadt.
Am 8. November 2022 erteilte die Wiener Landesregierung per Bescheid den ÖBB die Genehmigung für das von ihr geplante Städtebauvorhaben Nordwestbahnhof unter Vorschreibung einiger Nebenbestimmungen, die jedoch überhaupt nichts mit unseren Einwendungen und Anträgen zu tun haben.
Da wir durch die somit genehmigte, von den ÖBB geplante Bebauung des Geländes gravierende, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt befürchten, haben wir am 12. Dezember 2022 mit finanzieller Hilfe des Grün-Alternativen Vereins zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen (BIV) Beschwerde gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. November 2022 eingelegt.