Seit 15. Februar 2022 unterbreitete die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof im Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Verfahren diverse Forderungen zur umweltfreundlicheren Gestaltung des Städtebauvorhabens Nordwestbahnhof. Sie erhob vor Gericht Beschwerde gegen den Genehmigungsbescheid der Wiener Landesregierung und gab eine Stellungnahme zum städtischen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwurf für das Gebiet des Nordwestbahnhofs ab. Im folgenden wollen wir bilanzieren, welche Forderungen bis heute erfüllt wurden.
Was wir woll(t)en
Am 27. September 2022 unterbreitete die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof für die mündliche Verhandlung im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren der Wiener Umweltbehörde MA 22 detaillierte Vorschläge und Anträge für eine umweltfreundlichere Gestaltung des Städtebauvorhabens Nordwestbahnhof.
Weiters erhob sie am 12. Dezember 2022 vor Gericht Beschwerde gegen den Genehmigungsbescheid der Wiener Landesregierung für das Städtebauvorhaben.
Schließlich gab sie am 2. November 2023 eine Stellungnahme zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwurf für das Gebiet des Nordwestbahnhofs (STNWBHzFLWuBP) ab.
Inzwischen (re)agierten Wiener Behörden, Gremien und Gerichte auch auf unsere Aktivitäten:
So wurde am 26. Februar 2024 von der Abteilung „Stadtteilplanung und Flächenwidmung“ (MA 21 B) ein modifizierter Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für das Nordwestbahnhofgelände (FLWuBP) im Gemeinderatsausschuss vorgelegt und am 20. März 2024 im Gemeinderat beschlossen.
Weiters legte die MA 21 B im Mai 2024 das von ihr in Auftrag gegebene „Generelle Mobilitätskonzept ‚Mobilität am Nordwestbahnhof (MKaNWBH) ‘“vor, das aber nur Empfehlungen an die politischen Entscheidungsträger enthält.
Schließlich erging am 30. Jänner 2024 ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) und am 9. Juli 2024 ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), wodurch unsere Beschwerde gegen die Genehmigung des Städtebauvorhabens Nordwestbahnhof durch die Wiener Landesregierung endgültig (rechtskräftig) abgewiesen wurde.
Was wir bekamen(bekommen)
Forderungen wie…
….die Behebung der schwerwiegenden Verfahrensmängel wie z.B. des willkürlichen Vergleichs der Umweltauswirkungen des Vorhabens etwa bezüglich Verkehrslärm mit dem – nicht mehr existierenden – vollen Güterbahnbetrieb im Jahre 2006 anstatt mit dem bestehenden Verkehrslärm ohne Güterbahnbetrieb, wurde…
…nicht erfüllt!
– siehe BVwG und VwGH!
(Mit juristischen Mitteln konnte die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof jedoch gemeinsam mit dem Forum Wissenschaft & Umwelt und einem Anrainer die umweltschädlichen Auswirkungen des Städtebauvorhabens Nordwestbahnhof um ca. 2 Jahre verzögern.)
…eine Verkehrslärm-Reduktion und Neuverteilung des öffentlichen Raums zugunsten von umweltfreundlicher Mobilität – Fuß-, Rad-, Öffi-, Sharing- Mobilität -, zusätzlichem Grünraum, attraktiven Verweilmöglichkeiten und nicht zuletzt von Lieferzonen durch die Verbreiterung des Straßenraums auf unbebaute Flächen des Nordwestbahnhofgeländes, wurde…
…teilweise erfüllt!
– Verkehrslärm-Reduktion…
Im FLWuBP heißt es dazu:
„Zur Dresdner Straße, Taborstraße und Nordwestbahnstraße dürfen keine Fenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen im Erdgeschoß hergestellt werden.“
(Siehe dazu auch MA 21 B Umweltbericht des FLWuBP (UBdFLWuBP S.31),
MA 21 B Vorlagebericht des FLWuBP (VBdFLWuBP S. 15) und MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 19 und 22).
Im MA 21 B Mobilitätskonzept (MKaNWBH) kommt das Wort „Lärm“ bzw.
deren Reduktion als „Entwicklungsziel“ gar nicht vor.
Jedoch wurden die Forderungen nach zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrslärm-Reduktion möglicherweise indirekt durch die im FLWuBP vom Gemeinderat beschlossenen und im MKaNWBH empfohlenen baulichen Maßnahmen, mit denen „Platz für andere (z.B. leise) Verkehrsmittel (oder z.B. schallschluckende Bäume) geschaffen werden“, erfüllt.
Danach soll es folgende
– Neuverteilung des öffentlichen Raums durch…
* Transformation umliegender Straßen…
* zugungsten von Öffis,
* zuungunsten von Kfz/Stellplätzen,
* zugunsten von Gehsteigen (FußgeherInnen),
* zugunsten von Radwegen/Fahrradstellplätzen (Radfahrenden),
* zugunsten von Sharing-Angeboten und
* zugunsten von Grünraum/Sitzgelegenheiten/Beschattung/Trinkbrunnen
…geben.
Im folgenden sind die wesentlichen Details zur Neuverteilung des öffentlichen Raums bzw. indirekt zur Verkehrslärm-Reduktion, wie sie im FLWuB bereits beschlossen oder im MKaNWBH empfohlen wurden, aufgelistet:
- Öffis:
Dazu heißt es im MKaNWBH S. 35…
„Aufgrund der bestehenden Nutzungen, der Bestandsquartiere und der neuen Entwicklung am Areal sowie möglicher langfristiger Entwicklungen auf den Liegenschaften nördlich der Stromstraße wird eine zusätzliche Haltestelle als gerechtfertigt beurteilt…Die Machbarkeit und die konkrete Ausgestaltung der möglichen Haltestelle wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie Linie 29 der MA 18 geprüft.“ - Gehsteige:
Im beschlossenen FLWuBP S. 2 heißt es dazu…
„Für die Ausgestaltung der Universumstraße und Gasteigergasse wird bestimmt:
Entlang der Fluchtlinien sind Gehsteige mit jeweils mindestens 2 m Breite herzustellen.“ - Grünraum:
„2.3. Für die Ausgestaltung der Rebhanngasse, Taborstraße, Nordwestbahnstraße, Universumstraße, Donaueschingenstraße, Dresdner Straße und Gasteigergasse, deren Querschnitte nicht zur Gänze innerhalb des Plangebiets liegen, sowie für die Philomena-Haas-Gasse wird bestimmt:
Die Querschnitte sind so auszugestalten, dass die Erhaltung bzw. Herstellung von einer Baumreihe möglich ist.
2.4. Für die Ausgestaltung der Stromstraße, Hellwagstraße und Universumstraße, deren Querschnitte zur Gänze innerhalb des Plangebiets liegen, wird bestimmt:
Die Querschnitte sind so auszugestalten, dass die Erhaltung bzw. Herstellung von zwei Baumreihen möglich ist.“ - Radwege:
Im MKaNWBH S.41 heißt es dazu…
„Universumstraße: Attraktivierung, ggf. Fahrradstraße“
Im MKaNWBH S. 97 heißt es dazu…
„Laufende Planungen für die Errichtung eines Radweges entlang der Dresdner Straße zwischen der Taborstraße und der Innstraße“
Im MKaNWBH S. 99 heißt es dazu…
„Verkehrsorganisation Philomena-Haas-Gasse detailliert prüfen -> Radverbindung, Zu-/Abfahrten Garagen, Anforderungen Neubauten Dresdner Straße 84-90.“ - Fahrradstellplätze:
Im MKaNWBH S. 79 heißt es dazu…
„Um den Bedarf an Fahrradstellplätzen im öffentlichen Raum zu decken, sollen zusätzlich zu den vorgeschriebenen Stellplätzen auf den Baufeldern weitere Fahrradabstellanlagen geschaffen werden. Ausgehend von der Gesamtstellplatzanzahl abzüglich des 20%-Zuschlags wurde berechnet, dass etwa 5% der Stellplätze im öffentlichen Raum Platz finden sollen, dies entspricht ungefähr 860 Fahrradstellplätze. Empfohlen wird, dass mindestens 5 % dieser Fahrradstellplätze für Lastenfahrräder nutzbar ausgestaltet werden.“
Zusatzangebot Fahrradparken im öffentlichen Raum (Quelle: MKaNWBH S. 78) - Sitzgelegenheiten/Beschattung/Trinkbrunnen:
Im MKaNWBH S. 79 heißt es:
„Dazu gehören Sitzgelegenheiten entlang der Straßen im Abstand von 100 Metern, um den BenutzerInnen die Möglichkeit zu bieten, sich auszuruhen. In allen Stichstraßen sollen mindestens zwei Sitzgelegenheiten vorhanden sein. Die Sitzgelegenheiten sollten nach Möglichkeit auch mit Beschattung durch Bäume kombiniert werden, um den Komfort der BenutzerInnen zu erhöhen. Zusätzlich sollen entlang des Parkbegleitwegs, der Esplanade, der Spange und der verlängerten Wallensteinstraße Trinkbrunnen vorgesehen werden, um den Menschen eine Erfrischung zu bieten. Es ist wichtig, entlang aller Straßen für ausreichende Beschattung und Kühlung zu sorgen, um ein angenehmes Umfeld zu schaffen.“ - Sharing-Angebote:
Im MKaNWBH S. 75 werden Vorschläge für Mobilitätsstationen im öffentlichen Raum (WienMobil-Stationen) gemacht und zusätzliche private Sharing-Angebote in den Sammelgaragen empfohlen. - Kfz/Stellplätze:
Im MKaNWBH S. 99 heißt es zu „Verkehrstechnischen Detailuntersuchungen“…
„Es wird empfohlen, aufbauend auf dem Generellen Mobilitätskonzept eine vertiefende verkehrstechnische Untersuchung der umliegenden Knotenpunkte (Kreuzungen) durchzuführen. Diese Untersuchungen sollten auf den detaillierten verkehrstechnischen Untersuchungen im Zuge des Einreichprojektes UVP aufbauen und die aktuell prognostizierte Verkehrserzeugung des Nordwestbahnhof-Areals berücksichtigen (Stellplatzanzahl auf Basis Stellplatzkonzept …).“ - Transformation umliegender Straßen:
Nordwestbahnstraße Nord:
Dem MKaNWBH ab S. 84 ist dazu folgendes zu entnehmen…
Umgestaltung der Nordwestbahnstraße Nord (Quelle: MKaNWBH S. 84)
– Öffentlicher Straßenraum: 18,6 m (Bestand) -> 25,0 m (MKaNWBH)
(Wir hatten in unserer Stellungnahme zum FLWuBP Entwurf (STNWBHzFLWuBP) eine Verbreiterung auf 27-30m/optimal 35m sowie eine Verkehrsberuhigung durch Schwellen, eine 30km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung, Pflanzentröge, Verkehrsfilter u.a. gefordert.)
– Fahrstreifen Kfz:
6,05 m (Bestand) -> 9,0 m punktuell mit Mittelinsel als Querungshilfe bzw. Grünraum (MKaNWBH)
(Wir hatten in unserer Stellungnahme zum FLWuBP Entwurf (STNWBHzFLWuBP)
auch eine Beruhigung des prognostizierten hohen Kfz-Verkehrsaufkommens durch Schwellen, eine 30km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung, Pflanzentröge, Verkehrsfilter u.a. gefordert.)
– Parken Kfz:
2×2,0=4,0 m (Bestand) -> 2,0 m gemischt mit Grünstreifen (MKaNWBH)
Kfz-Stellplatzanzahl Nordwestbahnstraße Nord Bestand/Planung (Quelle: MKaNWBH S. 85)
– Gehsteige:
Bestandsseite:
1,7 … 2,45 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> mind. 3,0 m (MKaNWBH)
Quartiersseite:
1,7 … 2,4 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 4,2 m gemischt mit erweitertem Projektvorfeld (MKaNWBH)
– Radweg:
Quartiersseite:
2,25…2,70 m (Bestand) -> 3,30 m (MKaNWBH)
Bestandsseite:
Dort ist im MKaNWBH kein Radweg erwähnt oder vorgesehen.
(Wir hatten in unserer Stellungnahme zum FLWuBP Entwurf (STNWBHzFLWuBP) einen Radweg auf der Alt-Bestandsseite der Nordwestbahnstraße gefordert.)
– Bäume:
58 (Bestand) -> 109 (MKaNWBH)
Bäume Nordwestbahnstraße Nord Bestand/Planung Quelle: MKaNWBH S. 85
Nordwestbahnstraße Süd:
Dem MKaNWBH ab S. 86 ist dazu folgendes zu entnehmen:
Umgestaltung der Nordwestbahnstraße Süd (Quelle: MKaNWBH S. 86)
– Öffentlicher Straßenraum: 24,0 m (Bestand) -> 27,0 m (MKaNWBH)
(Wir hatten in unserer Stellungnahme zum FLWuBP Entwurf (STNWBHzFLWuBP) eine Verbreiterung auf 27-30m/optimal 35m gefordert.)
– Fahrstreifen Kfz:
4,00+3,55=7,55 m (Bestand) -> 3,50+3,55=7,05 m (MKaNWBH)
(Wir hatten in unserer Stellungnahme zum FLWuBP Entwurf (STNWBHzFLWuBP) auch eine Beruhigung des prognostizierten hohen Kfz-Verkehrsaufkommens durch Schwellen, eine 30km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung, Pflanzentröge, Verkehrsfilter u.a. gefordert.)
– Parken Kfz:
2,0+2,60 m (gemischt mit Grünstreifen)=4,6 m (Bestand)
-> 2,5+2,0…2,6=4,5…5,1 m gemischt mit Grünstreifen (MKaNWBH)
Kfz-Stellplätze Nordwestbahnstraße Süd Bestand/Planung (Quelle: MKaNWBH S. 87)
– Gehsteig:
Bestandsseite:
2,60 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 3,0 m (MKaNWBH)
Quartiersseite:
2,65 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 2,65 m (MKaNWBH)
– Radweg:
Quartiersseite:
0,0 m (Bestand) -> 2,60…3,20 m breiter zwischen Bäumen (MKaNWBH)
– Bäume:
22 (Bestand) -> 44 (MKaNWBH)
Bäume Nordwestbahnstraße Süd Bestand/Planung (Quelle: MKaNWBH S. 87)
Rebhanngasse:
Dem MKaNWBH ab S. 88 ist dazu folgendes zu entnehmen…
– Verkehrsführung:
Verkehrsführung Rebhanngasse (Quelle: MKaNWBH S. 88)
„Die Verkehrsführung in der Rebhanngasse ist künftig folgendermaßen vorgesehen:
» Abschnitt Nord bis Stichstraße zwischen Baufeld 12 und 13s für Kfz im Gegenverkehr befahrbar.
» Abschnitt Stichstraße zwischen Baufeld 12 und Baufeld 13s bis Taborplatz für Kfz als Einbahn Richtung Süden befahrbar. Am Taborplatz ist ein Ausbiegen für Kfz nur nach rechts in die Taborstraße möglich. Radfahrende fahren auf einem baulich getrennten Radweg in beide Richtungen (siehe Querschnitte auf den nachfolgenden Seiten). Auf diese Weise kann das Baufeld 12 sowohl über den Taborplatz als auch über die Innstraße verlassen werden. Eine Zufahrt über den Taborplatz ist jedoch nicht möglich, um das Kreuzungsplateau nicht weiter zu belasten (Leistungsfähigkeit). Radfahrende können weiterhin auch vom Taborplatz in die Rebhanngasse fahren. Die Grafik zeigt die Kfz-Verkehrsführungen.„
– Bäume:
„Es gibt in der bestehenden Rebhanngasse einige Bäume, die unregelmäßig an unterschiedlichen Positionen im Straßenraum stehen und keine durchgehende Baumreihe bilden. Dies erschwert das Schaffen eines einheitlichen Querschnitts, der die Bestandsbäume erhält. Die Bestandsbäume sind möglicherweise schwierig zu erhalten, da sie direkt an einer Mauer bzw. auf einer Böschung stehen. Daher wurden bei Querschnitt RO1 und RO2 jeweils zwei Varianten entwickelt. Bei RO1-1 und RO2-1 wurden die Bestandsbäume erhalten, bei RO1-2 und RO2-2 wurde alternativ eine komplette Neugestaltung des Straßenraums vorgesehen. Querschnitt RO3 weist keine Bestandsbäume auf. In den Abschnitten mit Querschnitt RO1 und RO2 ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob Querschnittsvariante 1 oder 2 umgesetzt werden können:
» Bei Variante 1 wäre ein Erhalt der Bestandsbäume samt Verdichtung des Baumbestandes möglich, jedoch keine regelmäßig durchgängige Zwei- oder Dreifach-Baumreihe. Im südlichsten Abschnitt (RO1) wären bei dieser Querschnittsvariante keine Stellplätze im Straßenraum mehr möglich.
» Bei Variante 2 müssen alle Bestandsbäume entfernt werden. Stattdessen können über die gesamte Länge der Rebhanngasse 3 regelmäßige Baumreihen mit neuen klimafitten Bäumen gepflanzt werden. Stellplätze im Straßenraum wären auf der gesamten Länge möglich, wenngleich deutlich weniger als im Bestand.
Im Abschnitt RO3 sind keine Bestandsbäume vorhanden. Demnach kann in diesem Abschnitt der Straßenraum gänzlich neu errichtet werden und 3 Baumreihen gepflanzt werden.“
Planungsabschnitte Rebhanngasse (Quelle: MKaNWBH S. 89)
– Öffentlicher Straßenraum (Breite): 11,3 … 15,9 m (Bestand) -> 20,0 m (MKaNWBH)
Rebhanngasse Taborplatz bis Stichstraße zwischen Baufeld 12 und 13s
Umgestaltung der Rebhanngasse Taborplatz bis Stichstraße zwischen Baufeld 12 und 13s (Quelle: MKaNWBH S. 90)
– Fahrstreifen Kfz:
6,05 m (Bestand) -> 3,50 m (MKaNWBH)
– Parken Kfz:
5,65 gemischt mit Bäumen+2,0 m=7,65 m (Bestand)
-> 0,0 Variante R01-1 / 3,0+2,5=5,5 m gemischt mit Grünstreifen Variante R01-2 (MKaNWBH)
– Gehsteige:
Bestandsseite: 2,2 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 2,85 m Variante R01-1 / 2,5 m Variante R01-2 (MKaNWBH)
Quartiersseite:
0,0 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 4,1 m Variante R01-1 / 2,9 m Variante R01-2
– Radweg:
Quartiersseite:
0,0 m (Bestand) -> 3,9 m Zweirichtungsradweg Variante R01-1 / 2,60 Zweirichtungsradweg Variante R01-2 (MKaNWBH)
Rebhanngasse Stichstraße zwischen Baufeld 12 und 13s bis Innstraße
Umgestaltung der Rebhanngasse Stichstraße zwischen Baufeld 12 und 13s bis Innstraße (Quelle: MKaNWBH S. 91)
– Fahrstreifen Kfz:
6,0 m (Bestand) -> 5,0 m (MKaNWBH)
– Parken Kfz:
6,0 gemischt mit Bäumen+2,0 m=8,0 m (Bestand)
-> 2,5 gemischt mit Grünstreifen Variante R02-1 / 2,75+2,5=5,25 m gemischt mit Grünstreifen Variante R02-2 (MKaNWBH)
– Gehsteige:
Bestandsseite: 2,2 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 2,7 m Variante R02-1 / 2,5 m Variante R02-2 (MKaNWBH)
Quartiersseite:
0,0 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 2,7 m Variante R02-1 / 2,65 m Variante R02-2 (MKaNWBH)
– Radweg:
Quartiersseite:
0,0 m (Bestand) -> 2,6 m Zweirichtungsradweg (MKaNWBH)
Rebhanngasse Innstraße bis Dresdnerstraße
Umgestaltung der Rebhanngasse Innstraße bis Dresdnerstraße (Quelle: MKaNWBH S. 92)
– Fahrstreifen Kfz:
3,5 m (Bestand) -> 5,0 m (MKaNWBH)
– Parken Kfz:
2×2 m=4,0 m (Bestand)
-> 2,75+2,50=5,25 m gemischt mit Grünstreifen (MKaNWBH)
– Gehsteige:
Bestandsseite:
2,25 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 2,5 m (MKaNWBH)
Quartiersseite:
0,0 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 2,65 m (MKaNWBH)
– Radweg:
Quartiersseite:
0,0 m (Bestand) -> 2,6 m Zweirichtungsradweg (MKaNWBH)
Taborstraße:
Dem MKaNWBH ab S. 93 ist dazu folgendes zu entnehmen…
„Langfristig soll eine vollständige Neugestaltung der Taborstraße geprüft werden, bei welcher auch an der Ostseite eine Radverkehrsanlage angedacht werden sollte und die Straßenbahn auf einem vollwertigen eigentständigen Gleiskörper geführt werden könnte.“
(Wir forderten eine baulich getrennte Radfahranlage auf der gesamten zum Einkaufen verkehrsberuhigten Taborstraße.)
Umgestaltung der Taborstraße (Quelle: MKaNWBH S. 93)
– Öffentlicher Straßenraum (Breite):
28 m (Bestand) -> 30,8 m (MKaNWBH)
– Straßenbahn:
5,0 gemischt mit Fahrstreifen Kfz+3,0=8,0 m (Bestand)
-> 4,70 m gemischt mit Fahrstreifen Kfz (MKaNWBH)
– Fahrstreifen Kfz:
4,5 m (Bestand) -> 4,5 m (MKaNWBH)
– Parken Kfz:
2,2+2,2 m (gemischt mit Grünstreifen)=4,4 m (Bestand)
-> 2,50+2,20 m gemischt mit Grünstreifen=4,7 (MKaNWBH)
– Gehsteige:
Bestandsseite:
3 m (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 3 m (MKaNWBH)
Quartiersseite:
3,7 m Geh- und Radweg (Bestand) -> mind. 2,5 m (FLWuBP) -> 3,2 m (MKaNWBH)
– Radweg:
Quartiersseite:
3,7 m Geh- und Radweg (Bestand) -> 3,3 m Zweirichtungsradweg (MKaNWBH).
Forderungen wie…
… eine autofreie Wallensteinstraße durch Fortführung der in der Gelände-Mitte geplanten, autofreien Einkaufstraße wurden…
…nicht erfüllt!
Im MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 23) heißt es dazu…
„Die bestehende Wallensteinstraße ist nicht Teil des Plangebiets.„
Im MKaNWBH S. 97 heißt es dazu…
„Straßenplanungen (MA 28) … Neugestaltung Wallensteinstraße bis Rauscherstraße —> Planungen durch MA 28 laufen.“
Und weiter im MKaNWBH S. 47 heißt es dazu…
„Der Radweg (in der verlängerten Wallensteinstraße auf dem Nordwestbahnhofgelände) ist grundsätzlich als Zweirichtungsradweg mit 3,30 m Breite südseitig der Straßenbahntrasse vorgesehen. An der Nordwestbahnstraße ist dieser an die zukünftige Radverkehrsführung in der bestehenden Wallensteinstraße anzuschließen. Im Zuge des Generellen Projektes der Linie 12 wird zu prüfen sein, ob der Radverkehr in der bestehenden Wallensteinstraße im Mischverkehr mit Kfz und Straßenbahn auf der Fahrbahn geführt wird oder als Zweirichtungsradweg an der Nordseite geführt werden kann.“
… eine Radwegverbindung auf der gegenwärtigen Gleisanlage der Zulaufstrecke zwischen Nordwestbahnhofgelände und Brigittenauer Sporn, wurde…
…teilweise erfüllt!
Dazu heißt es im MKaNWBH S. 41…
„In Nord-Süd-Richtung soll für den Radverkehr neben der künftig optimierten Nordwestbahnstraße und der Rebhanngasse innerhalb des Quartiers der Parkbegleitweg eine wichtige Radverkehrsrelation aufnehmen. Dieser verläuft am westlichen Rand des Parks und wird zukünftig eine wichtige Route von der „Spange“ im Süden zur Stromstraße im Norden bzw. langfristig möglicherweise sogar über die bestehende Gleistrasse bis zum Brigittenauer Spitz darstellen…
An der Westseite des Parks findet sich der Parkbegleitweg, der entlang der Baufelder geführt wird. Für diesen Mobilitätsraum ist gem. Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (PD 8355) eine Breite von 6,00 m vorgesehen. Da von einer hohen Anzahl an (zum Teil auch schnellen) Radfahrenden auszugehen ist, wird eine baulich getrennte Radverkehrsanlage neben dem Gehbereich empfohlen. Dies steigert zudem die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende und minimiert das Konfliktpotential. Den Parkbegleitweg attraktiv und in hoher Qualität für den Radverkehr auszugestalten ist hinsichtlich der Anforderung, dass auf der Esplanade nur der langsame Radverkehr (Ziel- und Quellverkehr) stattfinden soll, erforderlich. Angrenzend an den Radweg ist darauf zu achten, dass uneingeschränkte Sichtverhältnisse auf aus dem Park heraustretende Fußgänger*innen (insbesondere Kinder) gewährleistet sind. Es sollen daher mindestens 2,00 m von hochwüchsiger Bepflanzung und sichteinschränkender Möblierung freigehalten werden. Die Möglichkeiten für eine (teilweise) unversiegelte Ausführung des getrennten Geh- und Radweges sollen in späteren Planungsschritten geprüft werden.“
Gestaltung Parkbegleitweg (Quelle: MKaNWBH S. 52)
Weiters heißt es dazu im MKaNWBH S. 53…
„Die Spange befindet sich im Süden des Areals und verbindet den Taborplatz mit der Nordwestbahnstraße. Diese Verbindung wird sowohl für den Fußverkehr als auch für den Radverkehr als wichtig eingestuft und soll demnach mit einem getrennten Geh- und Radweg in einer Breite von 6,00 m ausgestaltet werden. Ähnlich dem Parkbegleitweg ist auch bei der Spange von großer Relevanz, dass angrenzend an den Radweg entsprechende Sichtbereiche freizuhalten sind. Es sind uneingeschränkte Sichtverhältnisse für aus dem Park heraustretende Fußgänger*innen (insbesondere Kinder) erforderlich. Die Empfehlung ist auch hier, mindestens 2,00 Meter von hochwüchsiger Bepflanzung und sichteinschränkender Möblierung freizuhalten.“
Gestaltung „Spange“ (Quelle: MKaNWBH S. 53)
…eine zusätzliche Südost-/Nordwest- Straßenbahnverbindung u.a. auf der Nordwestbahnstraße, wurde…
…nicht erfüllt!
Im MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 20) heißt es dazu…
„Im städtebaulichenLeitbild von 2008 wurden „Optionen für Straßenbahnen“ definiert, die als solche im Laufe des weiteren Planungsprozesses weiterentwickelt und angepasst wurden. Im Fachkonzept Mobilität 2014, dem aktuell gültigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzept der Stadt Wien, wurde der Planungsraum im 2. und 20. Bezirk mit eben diesen Optionen dargestellt – konkrete Planungen betreffend Machbarkeit, Zweckmäßigkeit und Kostenwirksamkeit der Maßnahmen lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Im Jahr 2017 wurden diese Optionen geprüft, verglichen und hinsichtlich ihrer Kostenwirksamkeit priorisiert. Das Ergebnis ergab eine Priorisierung der das Gebiet querenden „Linie 12″, weshalb weitere Planungsschritte in Form einer Machbarkeitsstudie eingeleitet wurden. Die anderen Optionen wiesen hinsichtlich ihrer Kostenwirksamkeit weniger erfolgsversprechende Ergebnisse auf. Einige Optionen, wie beispielsweise die Anlenkung der Linie5 zum Nordwestbahnhof, wiesen gar eine negative Wirksamkeit auf, weshalb eine Kostenwirksamkeit nicht darstellbar war.
Kleinere Anpassungen und Optimierungen im ÖV – beispielsweise mit der Adaptierung des Busnetzes – werden entsprechend der zeitlichen Entwicklung fortlaufend mitgedacht und auch in zukünftigen Entwicklungsetappen geprüft. Die Priorität liegt aber auf der das Gebiet querenden Linie 12. Andere Optionen zur Verbesserung des ohnehin vergleichsweise dichten Straßenbahnnetzes sind derzeit nicht für weitere Planungs- und Umsetzungsschritte vorgesehen.“
Im MKaNWBH S. 37 heißt es dazu…
„Dabei erscheint es zielführend, eine Buslinie durch die Nordwestbahnstraße zu führen.“
(Wir hatten in unserer Stellungnahme zum FLWuBP Entwurf „gemäß Leitbild …auch Platz für die Neubaustrecke einer Straßenbahn auf der Nordwestbahnstraße – nach Möglichkeit mit eigenem Gleiskörper“ gefordert.)
…eine Verringerung der Stellplatzverpflichtung um mindestens 50% bis 90% wurde…
…nicht erfüllt!
Diese Forderungen quittierte die Magistratsabteilung MA 21 B mit dem Hinweis, dass detaillierte Ausgestaltungen von Verkehrsflächen sowie Maßnahmen zur Verkehrsorganisation und Verkehrssicherheit nicht Inhalt der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne seien.
In dem MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 69) heißt es dazu…
„In den als Grundlage für die Erarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans geltenden Beschlüssen der Stadtentwicklungskommission (STEK) zur Evaluierung des Leitbilds Nordwestbahnhofwurde keine Festsetzung eines StellplatzreguIativs vorgesehen. Die zwischenzeitlich beschlossenen Klimaziele aus der Smart KlimaCity Strategie und dem damit verbundenen Klimafahrplan fordern eine Erhöhung des Modal Split-Anteils am Umweltverbund auf 85 % und eine Reduktion des Motorisierungsgrads auf 250 Pkw/ 1.000 EinwohnerInnen bis 2030. In dem für die erste Bauphase im Südosten vorgesehenen Bebauungsplan ist, in Hinblick auf die kürzlich beschlossene Bauordnungsnovelle, keine aktive Reduktion der gesetzlich vorgesehenen Pflichtstellplätze (Stellplatzregulativ) enthalten. Somit wird für diese erste Bauphase gemäß Bauordnungsnovelle die gesetzliche Stellplatzverpflichtung bei 70 % der bisher erforderlichen Pflichtstellplätze liegen. Mit diesem Wert wird auch dem Ziel des Wiener Klimafahrplans, den Motorisierungsgradbei privaten PKWs bis 2030 auf 250 pro 1.000 EinwohnerInnen zu senken, entsprochen. Bei 16.000 EinwohnerInnen kommen dann 4,7 EinwohnerInnen auf einen Stellplatz, woraus sich 213 Stellplätzepro 1.000 EinwohnerInnen ergeben. Vergleichbare Prozentsätze finden sich am benachbarten Nordbahnhof, wo in weiten Teilen in den letzten Jahren ein Stellplatzregulativ von 70-80 % verordnet wurde.
Darüber hinaus sollen am Nordwestbahnhof jedenfalls Maßnahmen gesetzt werden, die die sanfte Mobilitätforcieren, CarSharing ermöglichen und so den Besitzeines eigenen Autos zur Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen weitgehend überflüssig machen. Damit wird es aufgrund der Bauordnungsnovelle möglich, die Pflichtstellplätze um weitere 10 % auf bis zu 60 % zu reduzieren. Weitere Maßnahmen sind eine attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums, die Fortführung des Radwegenetzes in das Gebiet und eine Verbesserung der Erschließung im öffentlichen Verkehr (neue Straßenbahnlinie12). Unter Hinweis auf die angeführten Maßnahmen und die gesetzliche Reduzierung der Stellplatzverpflichtung soll aktuell kein Stellplatzregulativ in den Planentwurf aufgenommen werden.
Hinzu kommt, dass für weite Teile des Nordwestbahnhofareals in einem ersten Schritt nur ein Flächenwidmungsplan, aber kein Bebauungsplan ausgewiesen werden soll. Da das Stellplatzregulativ Bestandteil des Bebauungsplans ist, wird dieser Aspekt in den künftigen Verfahren nochmals vertieft geprüft werden. Ein Ziel für den öffentlichen Raum ist die Schaffung von vielfältig benutzbaren und attraktiven Straßenräumen und daher ein weitest gehendes Freihalten des öffentlichen Raums vom ruhenden Verkehr. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Angebot an Stellplätzen in gebündelten Tiefgaragen unterstützend. Die Stichstraßen werden stark verkehrsberuhigt mit Begegnungszonencharakter ausgestaltet. Die Sammelgaragen sind nur über gebündelte Ein- und Ausfahrten in vorgegebenen Abschnitten erschlossen. Verkehrserhebungen aus den Jahren 2006, 2015und 2019 haben ergeben, dass der Verkehr am Gelände des Nordwestbahnhofs 2006 ca. zweimal und 2015 ca. ein Drittel höher war als das Verkehrsaufkommen 2019. Die Einstellung des Betriebes am Nordwestbahnhof ab 2007 hat zu einer Verringerung des Liefer- und Betriebsverkehrsaufkommens und daher zu einer geringeren Verkehrsbelastung für die umliegenden Straßenzüge geführt. In der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE Juli 2021) – Fachbeitrag Verkehr wurde die Entwicklung der Verkehrsbelastung in relevanten Straßenzügen betrachtet. Darin wurden die zusätzlichen Fahrten für das Jahr 2035 (voraussichtliche Fertigstellung) im Vergleich zum Jahr 2019 prognostiziert und die verkehrlichen Auswirkungen bewertet. Demnach ist mit einer geringen Verkehrszunahme zu rechnen, wobei für die meisten Straßenzüge maximal eine zusätzlicheFahrt pro Minute prognostiziert wird. Eine Änderung ergibt sich daher nicht.“
Im MKaNWBH S. 61 heißt es dazu…
„Es wird empfohlen, in späteren Bauphasen ein Stellplatzregulativ zu prüfen. Dadurch ergibt sich folgende Staffelung der Stellplatzverpflichtung nach Bauphasen:
» Bauphase 1& 2: Stellplatzverpflichtung von 70 % . Eine weitere Reduktion ist durch Maßnahmen wie E-Ladepunkte und Carsharing um 10 % auf in Summe 63 % gem. Garagengesetz 8 50a bzw. 8 50b möglich.
» Bauphase 3 & 4: Stellplatzregulativ < 60 % prüfen.
Für das Berechnungsmodell der Stellplätze (Darstellung) wurden folgende Werte verwendet:
Bauphase 1: 70 %,
Bauphase 2: 63 %,
Bauphase 3: 50 %,
Bauphase 4: 30 %.“
…zwei Baufeld-übergreifende, oberirdische Sammelgaragen – wie im Sonnwendviertel – mit nur 2 Zugängen statt fast zwanzig, zweigeschossiger Tiefgaragen unter jedem Baufeld mit 29 Zugängen wurde
…nicht erfüllt!
Die Ablehnung dieser Forderungen durch die Magistratsabteilug MA 21B wurde im wesentlichen mit dem „städtebaulichen Leitbild“ begründet, in dem anderes geplant bzw. vorgesehen sei.
Im MKaNWBH S. 67 heißt es dazu:
„Empfohlen wird:
– Bis 200 Stellplätze pro Baufeld ist eine kombinierte Zu- und Abfahrt vorgesehen, dies betrifft die Baufelder 1, 2, 3, 7, 8, 10, 16, 18 und 19.
– Ab 200 Stellplätzen pro Baufeld (4, 5, 9, 11, 12, 14, 15 und 17) sind zwei kombinierte Zu und Abfahrten vorgesehen
Ausnahmen:
– Baufeld 11 wird trotz > 200 Stellplätzen nur über eine Zu- und Abfahrt abgewickelt.
» Baufeld 12 wird trotz > 200 Stellplätzen nur über eine Zu- und Abfahrt abgewickelt.
» Keine Tiefgaragen auf den Baufelder 3s, 6s, 13s, oberirdische Zu- und Abfahrt
» Aufgrund der langgestreckten Ausdehnung des Baufeldes 18 wird trotz Unterschreitung des Schwellenwertes von 200 Stellplätzen das Errichten von zwei Zufahrten (via Hellwagstraße sowie Gasteigergasse) empfohlen.“
D.h.: Vom MKaNWBH werden nur 16 Tiefgaragen (statt 19) mit nur 24 Zugängen (statt 29) empfohlen.
…mehr – erweiterbare, sichere und ergonomische – Rad-Stellplatzflächen auch für Anhänger und Transporträder – getrennt von Kinderwagenräumen – wurden…
…erfüllt!
Im MKaNWBH S. 57 heißt es dazu:
„Angesichts des stetig wachsenden Interesses am Fahrradfahren als umweltfreundliche und gesunde Fortbewegungsmöglichkeit ist es von großer Bedeutung, angemessene Fahrradstellplätze bereitzustellen. Dabei sollten bestimmte Anforderungen beachtet werden, um den Bedürfnissen der NutzerInnen gerecht zu werden. Dazu gehören beispielsweise wetterfeste und gut beleuchtete Abstellmöglichkeiten, ausreichend Platz für Fahrräder unterschiedlicher Größen und Typen sowie eine gute Erreichbarkeit und Sicherheit. Für den Nordwestbahnhof wurden folgende Ziele und Empfehlungen festgelegt:
» Auf jedem Baufeld müssen auf Basis der jeweiligen Nutzungen ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Es wurden auf die jeweilige Berechnungsbasis (siehe Rechte Spalte) jeweils 20 % aufgeschlagen, da der Nordwestbahnhof aufgrund seiner günstigen Lage und des langen Planungshorizontes einen hohen Radverkehrsanteil haben wird.
» Es werden je nach Nutzungsart Annahmen für die Verteilung der Fahrradstellplätze auf UG, EG und öffentlich zugängliche Flächen am Baufeld getroffen.
– Für Wohn- und Büronutzungen ist ein hochwertiges, leicht zugängliches und privates Abstellen der Fahrräder im Erdgeschoß sehr komfortabel. Ein gewisser Anteil an Fahrradabstellplätzen kann auch im Untergeschoß errichtet werden, der angegebene Wert hierfür ist als Maximalanteil anzusehen.
– Für Handel, Kultur sowie soziale Infrastruktur ist eine öffentliche Zugänglichkeit der Stellplätze am jeweiligen Baufeld wichtig.
» Die Anforderungen an Stellplätze sind im UG höher, eine hohe Attraktivität und Sicherheit sind Grundvoraussetzung.
» Angenommene Verteilung:
Verteilung geplante Radstellplätze (Quelle: MKaNWBH S. 57)
– Wohnen: 1 Stellplatz pro 30 m2 Wohnnutzfläche.
– Büro: 1 Stellplatz pro 5 Beschäftigte
» Handel und Kultur: 1 Stellplatz pro 50 m2Geschäftsfläche. (*)
– Bildungseinrichtungen: 1 Stellplatz pro 5 SchülerInnen sowie pro 5 Lehrkräften (*) -> Ermittlung der Stellplätze mittels durchschnittlichen Schulgrößen und Anzahl Lehrkräften, SchülerInnen in Wien—> anteilsmäßige Verteilung auf die 3 Baufelder für Bildungseinrichtungen. Zusätzliche Bereitstellung von Scooter-Abstellanlagen (Halterungen) erforderlich.
– Büro- und Schulnutzungen, soziale Infrastruktur: tatsächliche Stellplätze für Fahrräder nach Vorliegen konkreter Nutzungen zu berechnen, aktuelle Werte sind Annahmen.
(*) gem. MA 18 (2018): „Radabstellanlagen bei Gebäuden. Empfehlungen und Informationen für BauträgerInnen und PlanerInnen“
Baufeldweise Fahrradabstellanlagen (Quelle: MKaNWBH S. 56)
Im MKaNWBH S. 58 und 59“ heißt es zur Ausgestaltung der Radstellplätze:
„Neben der Situierung und Anzahl an Fahrradstellplätzen ist auch die Ausgestaltung der Abstellanlagen von Bedeutung. Die Ausführung und die Zugänglichkeit entscheiden letztlich darüber, wie gut die jeweiligen Radstellplätze von den Bewohner*innen genutzt werden. Daher werden für die nächsten Schritte folgende Empfehlungen festgehalten: …
Unterschiedliche Radabstellanlagen benötigen unterschiedlich viel Platz; die Darstellung (MKaNWBH S. 58, Abbildung 78) gem. RVS 03.02.13 (Richtlinien und Vorschriften (RVS) für den Straßenbau – Radverkehr -> Abbildung 78, S. 85, Mindestmaße für ebenerdige Fahrradaufstellung und Zufahrten bzw. Zugänge) gibt Richtwerte an.“
…eine Fußgängerzone auf der Hellwagstraße mit Querung für Bus und Straßenbahn, so dass das Projektgebiet wirklich als nahezu Kfz-frei bezeichnet werden kann, wurde…
…nicht erfüllt!
Im MKaNWBH S. 11 heißt es dazu…
„Im Bestand besteht für den Kfz-Verkehr nur eine einzige Durchfahrt durch das Areal (Hellwagstraße).“
…weitere verkehrsberuhigende sogenannte „Superblocks“ um das Projektgelände herum – wie in Barcelona -, die Durchgangs- und Parkverkehr in niederrangigen Straßen, die an das Projektgebiet grenzen, verhindern, wurde…
…nicht erfüllt!
Es gibt dazu weder im FLWuBP noch im MKaNWBH Erwähnungen.
…den Verzicht auf Baustellen-Verkehr über die Taborstraße wurde…
…nicht erfüllt!
Es gibt dazu weder im FLWuBP noch im MKaNWBH Erwähnungen.
…die Nutzung der noch vorhandenen Bahngleise auch für den Antransport von Bau-Material wurde…
…nicht erfüllt!
Es gibt dazu weder im FLWuBP noch im MKaNWBH Erwähnungen.
…den Erhalt und die Integration der Kleingarten- und Ruderalflächen samt aller Bäume zwischen Hellwag- und Stromstraße in die geplante Parklandschaft des Nordwestbahnhofgeländes – wie das bei der „Stadtwildnis“ im Nordbahnviertel realisiert wurde, wurde…
…nicht erfüllt!
Die Ablehnung dieser Forderungen durch die Magistratsabteilug MA 21B wurde im MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 3, 4 und 24) mit dem „städtebaulichen Leitbild“ begründet, in dem anderes geplant bzw. vorgesehen sei.
… Grüne Mitte als „Naturnaher Grünraum“! wurde…
…nicht erfüllt!
Die Ablehnung dieser Forderungen durch die Magistratsabteilug MA 21B wurde im MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 3 und 4) mit dem „städtebaulichen Leitbild“ begründet, in dem anderes geplant bzw. vorgesehen sei.
…Breite Grünschneisen von der Grünen Mitte zum Alt-Bestand! wurde…
…nicht erfüllt!
Im MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 5) heißt es dazu:
„Gestalterische Überlegungen zu den Stichstraßen sehen vor, dass die Stichstraßen stark verkehrsberuhigt mit Begegnungszonencharakter und soweit wie möglich niveaugleich und multifunktional ausgestaltet werden sollen.…Eine Änderung ergibt sich daher nicht.“
…Rücknahme der Bruttogeschossflächen-Erhöhungen von 2016 (+6%) und 2019 (+10%)! wurde…
…nicht erfüllt!
In dem MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 5) heißt es dazu…
“Dies ist im Rahmen der Evaluierung des Leitbilds in den Jahren 2015 bis 2016 und einer Konkretisierung im Jahr 2019 erfolgt. Dabei wurden im Hinblick auf zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen in Kooperation mit Fachabteilungen der Stadt Wien, externen Expert*innen und der Grundeigentümerin Fragestellungen zu den Themenbereichen städtebauliche Dichte, Nutzungsmischung, Nutzungsverteilung, Mobilität sowie soziale und technische Infrastruktur bearbeitet. Die Adaptierungen beinhalten unter anderem eine Nachverdichtung unter Beibehaltung der Baufeldgrößen und des Grünanteils. Auch diese geringfügigen Adaptierungen wurden von der Stadtentwicklungskommission 2016 und 2019 beschlossen. …Eine Änderung ergibt sich daher nicht.”
…Geförderten Wohnbau auf 66% anheben! wurde…
…nicht erfüllt!
In dem MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 12) heißt es dazu…
„Für den Nordwestbahnhof liegt ein Beschluss der Stadtentwicklungskommissionvon Februar 2019 vor. Hierin wurde der Mindestanteil an gefördertem Wohnbau mit 60 % festgelegt. Begründet wurde dies mit den geplanten Finanzierungsanteilen zwischen Stadt Wien und ÖBB sowie sonstigen Infrastrukturleistungen (u.a. Überlassung diverser Grundflächen durch die ÖBB an die Stadt Wien). Im Juni 2020 wurde ein Übereinkommen zwischen den ÖBB und der Stadt Wien im Gemeinderat beschlossen. Hierin wurden unter Beibehaltung des Mindestanteils an gefördertem Wohnbau von 60% die Infrastrukturleistungen konkretisiert. Neben der Mitfinanzierung von Infrastrukturkosten sieht das Übereinkommen unter anderem die unentgeltliche und lastenfreie Übertragung des Eigentums an den für die Etablierung der technischen und sozialen Infrastruktur notwendigen Grundflächen (insbesondere von drei Baufeldern für Bildungseinrichtungen sowie der etwa 10 ha großen „Grünen Mitte“) durch die ÖBB an die Stadt Wien vor. In den nachfolgenden Bebauungsplänen wird für Teilbereiche wiederum innerhalb des Gemischten Baugebiets die Widmung „Gebiete für geförderten Wohnbau“ festgesetzt, sodass sich der geförderte Wohnbau nach Fertigstellung aller Entwicklungsphasenüber das gesamte Areal erstrecken wird. Aufgrund der vorliegenden Beschlüsse wird eine Anhebung des Anteils nicht vorgeschlagen. Eine Änderung ergibt sich daher nicht.“
… Nutzung von weiteren Bestandsgebäuden für kulturelle und soziale Zwecke! wurde…
…nicht erfüllt!
Die Ablehnung dieser Forderung im MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 15) wurde im wesentlichen mit dem „städtebaulichen Leitbild“ begründet, in dem anderes geplant bzw. vorgesehen sei.
…Ausweisung von Flächen für Orte zum Gedenken an die NS-Verbrechen! ist…
…offen!
Die Erfüllung bzw. Ausgestaltung dieser Forderung „könnte im geplanten Gestaltungswettbewerb für die Parkanlage … mitgedacht“ werden“ heißt es im MA 21 B Bericht zu den Stellungnahmen (STBdFLWuBP S. 18.
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