Willkür beenden, Beitrag spenden!

Das Bundesverwaltungsgericht(BVwG) hat durch sein Erkenntnis vom 30.01.2024 am Beispiel des Städtebauvorhabens Nordwestbahnhof die Willkür bei der Wahl des Nullplanfalles(Null-Variante) durch einen Projektwerber oder eine Behörde bei Umweltverträglichkeitsprüfungen(UVP) abgesegnet. Es hat damit einen Freibrief für ProjektwerberInnen wie die ÖBB Immobilienmanagement GmbH bzw. für Genehmigungsbehörden wie die wienerstädtische MA 22 ausgestellt, Nullplanfälle so festzulegen bzw. zu erlauben , dass zusätzliche, vorhabensbedingte Umweltbelastungen verglichen mit einem für die Zukunft behaupteten Nullplanfall wie er bereits einmal in der Vergangenheit vorlag, irrelevant erscheinen lassen. Auf diese Weise würde praktisch jedes noch so umweltunverträgliche Vorhaben genehmigt bzw. umgesetzt werden können.

Doch diese Willkür widerspricht unseres Erachtens der Höchstgerichtsjudikatur vom Verwaltungsgerichtshofs(VwGH), nach der ProjektwerberInnen …

bei der Beschreibung der voraussichtlich vom Vorhaben erheblich beeinträchtigten Umwelt nach § 6 Abs 1 Z 3 UVPG 2000 von den tatsächlich bestehenden Immissionswerten auszugehen…

…haben, d.h. sie müssen von Nullplanfällen ausgehen, die sich auf die zum Zeitpunkt des Verfahrens tatsächlich bestehenden Umweltbelastungen beziehen.
(siehe VwGH-Erkenntnis vom 20.12.2016, Ro 2014/03/0035 Rechtssatznummer 6)

Daher haben sich die TeilnehmerInnen des 4. Treffens der Bürgerinitiative Nordwestbahnhof am 20.02.2024 nach Konsultation unseres Rechtsanwalt für den Gang zum VwGH (Revision) ausgesprochen, um das aktuelle BVwG-Erkenntnis aufheben zu lassen. Doch das kostet nicht wenig Geld, welches wir nur mit vielen Spenden-Beiträgen von UnterstützerInnen aufbringen können.

UnterstützerInnen können dabei nicht nur von unserem UVP-Verfahren betroffene BürgerInnen sein sondern auch von anderen UVP-Verfahren. Denn ein positiver Ausgang unseres Verfahrens beim VwGH, der das BVwG-Erkenntnis aufhebt und die Höchstgerichtsjudikatur entsprechend konkretisiert, kann durch dessen österreichweite Gültigkeit auch Betroffenen anderer umweltbelastender Vorhaben nützen, bei denen ein Nullplanfall zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit herangezogen werden muss.

Daher bitten wir betroffene BürgerInnen nicht nur anderer Städtebauvorhaben sondern generell auch anderer umweltrelevanter Vorhaben um Unterstützung bei der Finanzierung unserer Revision an den VwGH. Wir wollen damit erreichen, dass die österreichweite Willkür bei UVP-Verfahren aller Art in Bezug auf die Wahl der Nullplanfälle endlich beendet wird.

Einen anderen Weg als den juristischen zur Durchsetzung dieses  Ziels sehen wir im Augenblick nicht: Denn derzeit gibt es weder politische Mehrheiten oder Initiativen noch Massenbewegungen,die entsprechende Änderungen bzw. Konkretisierungen bei der Umweltverträglichkeitsgesetzgebung fordern.

Deswegen wollen wir mit Ihrer bzw. Eurer finanziellen Hilfe  am 1. März 2024 unseren Rechtsanwalt mit der Beschwerde an den VwGH (Revision)  beauftragen.

Auch wenn die Chance, dass das BVwGH-Erkenntnis dadurch aufgehoben wird klein sein mag:
Es ist aus unserer Sicht derzeit die einzige Chance zur Beendigung der österreichweiten Willkür bei den UVP-Verfahren, die wir aber nützen wollen.

Unterstützen Sie uns daher bitte mit Ihrer großzügigen Spende!


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