Magistrat erlaubte nur kleinere „Ersatzbäume“

Anfang Mai 2024 wurde eine ganze Pappelreihe hinter den drei 12-geschossigen Wohngebäuden der  BWSG in der Taborstraße 89-93 gefällt – wir berichteten am 9.6.2024 und 3.8.2024. Der Magistrat bzw. das eingeholte Gutachten gab Antworten, warum die Fällungen bewilligt wurden, ob entsprechend große Ersatzbäume gepflanzt wurden und ob diese genug Platz zum groß werden haben.   

Nach den Baumfällungen im Mai 2024 wurden inzwischen Ersatzbäume gepflanzt und die Parkplätze renoviert.

Renovierte Parkplätze mit gepflanzten Bäumen als Ersatz für die alte Pappelreihe

Auf Nachfrage beim für den lokalen Baumschutz zuständigen Magistratischen Bezirksamt für den 2. und 20. Bezirk (MBA 2/20), warum die Pappelreihe gefällt wurde und ob entsprechende Ersatzbäume gepflanzt wurden, erhielten wir folgende Antwort:

„Die Bewilligung wurde gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 1 und 3 des Wiener Baumschutzgesetzes erteilt.

Die Ersatzbäume (Säuleneiche, -buche, -tulpenbaum oder –spitzahorn) werden auf derselben Grundfläche gepflanzt.“

D.h. die Bäume durften gefällt werden, weil sie zu alt oder in ihrem Weiterbestand nicht mehr gesichert waren und weil sie durch ihren Wuchs oder Zustand den Bestand von baulichen Anlagen, fremdes Eigentum oder die körperliche Sicherheit von Personen gefährdet haben.

Und als Ersatzbäume wurden keine Pappeln mehr erlaubt, sondern nur Bäume die maximal 20-25m (Säuleneiche)  und minimal 6-10m(Säulenbuche) groß werden. Laut Wikipedia erreich(t)en aber die gefällten Pappeln Wuchshöhen von 30-45m.

Können gepflanzte Ersatzbäume auf ihren Standorten groß werden?

Auf unserer Website hat ein aufmerksamer Bürger Zweifel am Gedeihen der Ersatzbäume angemeldet und dazu unter unserem Artikel vom 3.8.2024 folgenden Kommentar abgegeben:

„…Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort Bäume groß werden können.“

Zu den Zweifeln dieses Bürgers haben wir folgende Sätze aus dem Gutachten eines beauftragten Sachverständigenbüros für Bäume, das das Projekt begleitet hat, erhalten:

Die Baumstandorte wurden im Bereich der Baumscheiben vor der Pflanzung durch Ausheben von Bodenmaterial und Einbringung von geeignetem Pflanzsubstrat aufgebessert respektive erfolgte ein lokaler Erdaustausch auf eine Tiefe von 0,75 bis 1 Meter. Das Baumumfeld wurde durch die Verwendung von Rasengittersteinen, porenoffen ausgestaltet, sodass ein guter Gasaustausch und eine versickerungsoffene Fläche vorliegend sind.

Die zur Pflanzung gebrachten Baumarten sind als robust und für die örtlich vorliegenden Ansprüche als geeignet zu bezeichnen und ist die Durchführung einer entsprechenden Anwuchspflege geplant, um den Anwuchserfolg sowie den nachhaltigen Fortbestand der Bäume zu gewährleisten.

„Aufgebesserte“ Standorte für „robuste“ (kleinere) Ersatzbäume in „porenoffenen“ Parkplatzflächen

D.h. die Begutachtung betrachtet den „nachhaltigen Fortbestand“ der Ersatzbäume als gewährleistet,  weil diese „robust“ sind (vermutlich auch, weil deren maximale Wuchshöhe geringer als bei Pappeln ist), „aufgebesserte“ Standorte erhalten haben und eine „Anwuchspflege geplant“ ist.

Wir hoffen, dass die Begutachtung Recht behält, und beobachten das Wachstum der Ersatzbäume weiterhin aufmerksam und kritisch.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Magistrat erlaubte nur kleinere „Ersatzbäume““

  1. Avatar von e.p.
    e.p.

    Noch einen Anmerkung zur Kausalität bzw. der Reihenfolge der hier gesetzten Maßnahmen aus Sicht eines Beobachters:
    Gemäß den Erläuterungen zum Entwurf des neuen Flächenwidmungplans für den Nordwestbahnhof sollte der urprüngliche Grünstreifen mit dem damaligen Pappelbestand ausdrücklich geschützt werden :

    „Die Grünflächen, die die drei Wohnbauten umgeben, sollen gärtnerisch auszugestalten sein und werden unter Berücksichtigung des Baumbestandes
    differenziert mit einem Verbot der Errichtung von ober- und unterirdischen Bauwerken versehen.
    Ebenso soll zur Erhaltung der nördlich der Wohnbauten stockenden und den Erschließungsweg begleitenden Baumreihe ein entsprechend breiter Streifen als gärtnerisch auszugestaltende Fläche mit einem Verbot der Errichtung von ober- und unterirdischen Bauwerken ausgewiesen werden.“

    Erst durch die Inhalte dieses Entwurfs des Flächenwidmungsplans scheint sich der Zustand der Pappeln plötzlich so verschlechtert zu haben, dass alle Bäume gleichzeitig gefällt werden „mussten“.
    Ein entsprechend breiter Grünstreifen für den Erhalt dieser Baumreihe – bzw. zur Aufnahme von Ersatzplanzungen für tatsächlich kranke Bäume – wurde jedenfalls nicht realisiert. Es stehen nun für die neu gesetzten Bäume nur mehr die dreieckigen Restflächen zwschen den lückenlos aneinandergereihten neu errichteten Schrägparkplätzen zur Verfügung.
    Offenporige Flächen sind zwar gut gemeint, können aber das Gedeihen benachbarter Pflanzen/Bäume beeinträchtigen, bzw. sie unter Umständen auch absterben lassen, wenn auf diesem Weg Schadstoffe den Wurzelbereich dieser Pfanzen erreichen können. Leider sind nicht alle Kraftfahrzeuge (bzw. deren Betreiber) „stubenrein“ und hinterlassen keine problematischen Rückstände (z.B. Ölspuren) auf Abstellflächen.

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