Wiener Klimaschutz

Am 11. Oktober 2024 reichte die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof ihre Stellungnahme zum Wiener Klimaschutzgesetz-Entwurf ein.

Wir fordern darin eine verbindliche Umsetzung von Vorschlägen des wissenschaftlichen Beirats („Advisory Board“), größere Beteiligung von Bürgerinitiativen und NGO’s im gesellschaftlichen Beirat („Sounding Board“), eine kürzere Evaluierungsperiode beim Wiener Klimafahrplan und Klimachecks auch für bestehende Gesetze, Gebäude, Stadtentwicklungsgebiete, Straßenverkehrs- und Energieprojekte.

Im Entwurf zum Wiener Klimaschutzgesetz heißt es, dass „die Bundeshauptstadt Wien im Rahmen der ihr zukommenden Kompetenzen an(strebt), bis 2040 klimaneutral zu sein.“

Weiters wird darin dem „Wiener Klimafahrplan“ vorgeschrieben, dass er einen „Zielpfad zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, gegliedert nach Sektoren und mit Zwischenzielen“ zu enthalten hat.

Wir sind der Meinung, dass auch das Städtebauvorhaben Nordwestbahnhof die von der ÖBB prognostizierten Treibhausgasemissionen weiter reduzieren kann und muss.

Laut ÖBB-Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) werden nämlich „in der Nutzungsphase … ca. 2.000 Tonnen (pro Jahr) mehr klimarelevante Treibhausgas-Äquivalente erzeugt als bei Unterbleiben des Vorhabens.“

Daher fordern wir zur Verringerung dieser Treibhausgase – insbesondere beim erzeugten Kfz-Verkehr von Städtebauvorhaben – unter anderem folgende Änderungen beim Wiener Klimaschutzgesetz-Entwurf:

– Im „Klimarat – Gesellschaft“ eine Beteiligung von Bürgerinitiativen bei Stadtentwicklungsgebieten

sowie

– Weitere „Klimachecks“ auch von bereits beschlossenen Gesetzen – nicht nur von Gesetzesvorhaben (z.B. Klimacheck des Wiener Garagengesetzes in §48 oder §50a und der Wiener Bauordnung in §7b).

Diese und andere von uns erhobene Forderungen zur Änderung des Gesetzentwurfes beabsichtigen, den Wiener Klimaschutz stärker und die Erreichung der Wiener Klimaneutralität im Jahre 2040 sicherer zu machen.

Im folgenden finden Sie den Wortlaut der…

Stellungnahme der Bürgerinitiative Nordwestbahnhof zum Entwurf des Wiener Klimagesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof nimmt zum Entwurf des Wiener Klimagesetzes wie folgt Stellung:

Wir begrüßen das Bekenntnis der Stadt Wien zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahre 2024 (Anmerkung: Gemeint ist „im Jahre 2040“)!

Diese wird aber nur erreichbar sein, wenn alle Bereiche mit hohen Treibhausgas-Emissionen wie Verkehr, Energie und Gebäude umfasst werden. Der gegenwärtige Entwurf ist diesbezüglich aus unserer Sicht unzureichend.

Mangelhaft ist unserer Meinung auch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Gesetz könnte mit einigen Änderungen eines der „innovativen Projekte werden (, mit dem) wir vorzeigen, wie der soziale Zusammenhalt durch noch mehr Teilhabe der WienerInnen gestärkt wird“, um Bürgermeister Michael Ludwig anlässlich der Wahl Wiens zur Europäische Demokratiehauptstadt 2024/25 zu zitieren.

Wir schlagen daher folgende Änderungen vor…

§ 7 Klimarat – Wissenschaft („Advisory Board“)

Angesicht des Fortschreitens des Klimawandels reicht es nicht aus, wenn die Mitglieder nur „Empfehlungen“ abgeben können (siehe §7 Abs 2). In der Vergangenheit gab es bereits den Vorschlag, die Stadtstraße als starke Quelle klimaschädlicher Emissionen nicht zu bauen (siehe Maßnahmenvorschläge aus dem Kreis der Sounding Board Gesellschaft (März 2020) Seite 11!). Die Wiener Stadtregierung hat sich daran trotz ihres Bekenntnisses zur Klimaneutralität nicht orientiert.

Daher müssen aus unserer Sicht die Aussagen des Klimarats – Wissenschaft („Advisory Board“) verbindlichen Charakter haben d.h., die Wiener Stadtregierung muss Vorschläge verbindlich umsetzen. Bei Nicht-Umsetzung sind Sanktionsmaßnahmen vorzusehen.

Bild aus dem Video von Rene Wabel (4.2.2024), das die Baustelle der Stadtstraße als Teilabschnitt des Projekts Lobau-Autobahn zeigt, welches laut ‚System Change Not Climate Change‘ „die CO2‐Emissionen in Wien um mehr als 100.000 Tonnen pro Jahr“ (siehe dort unter ‚Was spricht gegen den Bau der Lobau-Autobahn?‘!) erhöhen werde.

§ 9 Klimarat – Gesellschaft („Sounding Board“)

§9 Abs 2 Z 2 sieht u.a. eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Wirtschaftskammer Wien und schließlich mit Z 5 bis zu fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft vor. Eine Ausgewogenheit der Vertreter:innen scheint damit nicht gegeben zu sein. Z 5 sollte entfallen. Z 2 sollte hingegen um die restlichen Sozialpartner, also um Landwirtschaftskammer Wien, ÖGB Wien und Industriellen Vereinigung Wien mit je einem Vertreter bzw. Vertreterin ergänzt werden.

In §9 Abs 2 Z 6 sind „bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft“ vorgesehen. Hier sollten Vertreter*innen aus Bürger*inneninitativen von Stadtentwicklungsgebieten bzw. aus Bestandsgebieten berücksichtigt werden.

Zusätzlich und in einem neuen Punkt zu berücksichtigen sollten bis zu fünf NGOs, die keine anerkannten Umweltorganisationen gemäß § 19 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 26/2023 sind, sich aber in Wien engagieren und Themenbereiche des § 12 Abs 1 abdecken.

§ 10 Klimafahrplan

§10 Abs 1 sollte lauten: Der Gemeinderat hat den Wiener Klimafahrplan, der vom Gemeinderat in der 20. Sitzung der 21. Wahlperiode des Gemeinderats am 23. Februar 2022 beschlossen wurde, jährlich durch eine von der Stadt Wien unabhängige Einrichtung evaluieren zu lassen, die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Darauf aufbauend ist der Klimafahrplan bei Bedarf mindestens jährlich zu aktualisieren.
Ebenso ist dies auf die Smart (Klima) City Strategie Wien anzuwenden.

§10 Abs 2 Z 1 sollte am Ende ergänzt werden mit: „, …um bis zum Jahr 2040 die Klimaneutralität in Wien zu erreichen.“

Ferner ist zu ergänzen, dass die Fortschreibung des Klimafahrplans Emissionen nach Scope 1, 2 sowie 3 berücksichtigt. Der aktuelle Fahrplan ist um Scope 3 zu ergänzen.

§ 13 Klimacheck für Bauvorhaben

In Wien entfallen die größten Treibhausgas-Emissionen auf die Sektoren Transport, Energie und Gebäude. Um die Klimaneutralität 2040 zu erreichen, sollten für alle diese Sektoren Klimachecks vorgesehen werden. Mit dem Entwurf ist über § 13 nur ein Klimacheck für Bauvorhaben vorgesehen (max. 16 Bauten, ausgeschlossen davon sind selbst Bauten von Wiener Wohnen). Damit schöpft die Stadt Wien nicht ihre Möglichkeiten im eigenen Kompetenzbereich aus.

Der § 13 sollte daher umbenannt werden auf…

„Klimacheck für Gebäude, Verkehr und Energie“

…und folgende Absätze enthalten…

„(1) Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele im Bereich Gebäude ist die Änderung des Wiener Garagengesetzes in Richtung autofreies Wohnen sowie der Bauordnung für Wien in Richtung klimaneutrales Wohnen (Plusenergiebauten, 100% erneuerbare Energien).
Die Stadt Wien muss daher diese Gesetze ändern.
Im Bestand gilt es, Vorgaben für bestmögliche Sanierungen bei Wiener Wohnen zu erlassen.
Bei allen anderen Sanierungen müssen finanzielle Mittel auf bestmögliche Sanierungen konzentriert werden.

(2) Im Bereich Verkehr sind alle Baumaßnahmen der Stadt Wien einem Klimacheck zu unterziehen, so auch der Stadtstraße.
Im Falle von Baumaßnahmen der ASFINAG, die sich negativ auf die Erreichung der Wiener Klimaneutralität bis 2040 auswirken, hat die Stadt Wien entsprechende Projekte auf ihrem Territorium zu bekämpfen.

(3) Im Bereich Energie sollten alle Vorhaben der Wiener Stadtwerke einem Klimacheck unterzogen werden. Generell sollten nur mehr Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Speicher zugelassen werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Nagel – Sprecher der Bürgerinitiative Nordwestbahnhof
www.nwbh.at/, Tel.: +436606104219



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