Diese Frage von AnrainerInnen zu künftigen Hochhaus-/Bebauungsplänen war Schwerpunkt der Präsentation auf dem 6. Treffen der Bürgerinitiative Nordwestbahnhof am 28.01.2025. Es werden im folgenden Vor- und Nachteile der Bebauung mit Hochhäusern sowie rechtliche und mediale Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten von BürgerInnen bei der Bebauung des Nordwestbahnhofgeländes beleuchtet.
Welche Vorteile haben Hochhäuser?

z.B. Hochhaus „Schneewittchen“ (Nordbahnviertel): 100m hoch, 30 Geschosse
„Hohe Gebäude haben keine eigentlichen Vorteile, außer dass sie Banken und Grundeigentümern Spekulationsgewinne verschaffen.
– Sie sind nicht billiger,
– sie sparen keinen Freiraum,
– sie zerstören das Stadtbild,
– sie zerstören das soziale Leben,
– sie erzeugen Kriminalität,
– sie erschweren das Leben für Kinder,
– sie haben hohe Betriebskosten,
– sie ruinieren die Freiflächen in ihrer Nähe,
– sie beeinträchtigen Licht, Luft und Aussicht
(… für AnrainerInnen).
Aber abgesehen von allen Hinweisen darauf, dass sie nicht sehr vernünftig sind, zeigen empirische Belege, dass …
– sie … Geist und Gefühl von Menschen schädigen können…:
… Das Leben im Hochhaus entfernt die Leute vom Boden und vom zufälligen alltäglichen Gesellschaftsleben, das auf den Gehsteigen und Straßen in den Gärten und Veranden vor sich geht.“
Aus: Alexander Christopher, „Höchstens vier Geschosse“
Die Belege für die psychischen Belastungen sowie auch für einige der anderen oben aufgeführten Nachteile von Hochhäusern finden sich auch hier:
https://stadtpsychologie.at/wohnzufriedenheit-im-hochhaus/
https://baubiologie.de/wissen/baubiologie-magazin/gemeinschaftliches-wohnen/stadtentwicklung-mit-hochhaeusern-lebenswert-und-dicht/
Warum sind Hochhäuser profitabel?
Es lassen sich für Grundeigentümer bei Hochhäusern besonders hohe Gewinne erzielen. Denn laut Immobilienportal „immoverkauf24.at“ gilt folgendes…
„Die Geschossflächenanzahl (GFZ) – sie gibt an, wieviele Quadratmeter Geschossfläche verteilt auf mehreren Ebenen eines Gebäudes – auf einem Grundstück gebaut werden dürfen – ist wichtiger Parameter bei der Grundstücksbewertung. Je höher die GFZ liegt desto größer ist die Chance, einen hohen Grundstückspreis beim Grundstücksverkauf zu realisieren. Denn eine hohe GFZ bedeutet, dass viele Quadratmeter Wohnfläche auf einem Grundstück errichtet werden dürfen, und das bedeutet ggf. auch eine höhere Mietrendite für Eigentümer.“
Um welche Hochhäuser geht es hier?
Vier Gebäude auf dem Nordwestbahnhofgelände, die sowohl im städtebaulichen Wettbewerbssiegerprojekt des Schweizer ArchitektInnenteams „ernst niklaus fausch“ als auch im evaluierten städtebaulichen Leitbild 2016 aufscheinen, sind für eine Höhe größer 35m vorgesehen. Das sind Hochhäuser laut Wiener Bauordnung.

Evaluiertes Städtebauliches Leitbild 2016 (S. 16):
2 Hochhäuser auf Schrebergärten zw. Strom- u. Hellwagstraße (Baufelder 1a/1b)
1 Hochhaus an der fortgesetzten Wallensteinstraße (Baufeld 5)
1 Hochhaus an der Taborstraße (Baufeld 1b)
Was kritisierten BürgerInnen im Jahre 2008?
In der 5. Arbeitsgruppensitzung am 18. 6. 2008 empfahlen und kritisierten beteiligte BürgerInnen an den geplanten Hochhäusern des Siegerprojekts folgendes:
– „Schrebergarten unbedingt erhalten und auf jetziger Bahntrasse ausweiten. Keine Bebauung.“
– „Trotz ursprünglicher Angabe, dass 5-6 Stockwerke die Bebauung ausmachen, werden hohe Wohnblöcke mit 12 Stockwerken geplant.“
– „80 m Hochhäuser stutzen.“
– „Trotz nachdrücklichem Wunsch, wertvolles Grün zwischen Universumstraße und Hartlgasse (auf der Bahntrasse) zu erhalten, sind gerade dort Hochhäuser vorgesehen.“
– „Trotz mehrheitlichem Wunsch, dass keine Hochhäuser kommen, sind viele Hochhäuser geplant.“
(siehe Leitbild Nordwestbahnhof–Neu, Abschlussbericht BürgerInnenbeteiligung, Wien 18.09.2008, S. 44-45)

Arbeitsgruppe von BürgerInnen zum Städtebauvorhaben Nordwestbahnhof 2008
Aus: Leitbild Nordwestbahnhof–Neu, Abschlussbericht BürgerInnenbeteiligung, Wien 18.09.2008, S.9
Haben die Hochhäuser Grünraum gelassen?
Karl Dwulit – Bezirksvorsteherin-Stellvertreter in der Brigittenau – sagte dazu auf dem „UrbanistInnen Cafe“ der Gebietsbetreuung am 7.11.2024 folgendes:
„Die ÖBB wollte die Schrebergärten (ÖBB-Grundstück zwischen Strom- und Hellwagstraße, wo zwei Hochhäuser geplant sind) verwerten. Die Stadt konnte da nichts beeinflussen. Bei Bürgerbeteiligungen muss es immer wieder Enttäuschung geben. Wir haben versucht, in die Höhe zu bauen, um möglichst viel Grün zu lassen.“
Der gewachsene Grün-Bestand des ÖBB-Kleingartenvereins „Wien-Nordwest“ fiel also den Verwertungsinteressen der ÖBB zum Opfer. Warum aber angeblich viel Grün gelassen wird, weil man dort versuchte, in die Höhe zu bauen, erschließt sich uns nicht.

Blick in die idyllische ÖBB-Kleingartenanlage „Wien-Nordwest“
Und: Dass die Stadt Wien bezüglich Grünraum nichts beeinflussen konnte, können wir auch nicht ganz glauben:
Unter der Überschrift „Übereinkommen zwischen Stadt Wien und ÖBB bringt am Nordwestbahnhof 10 Hektar Grünraum“ veröffentlichte die Stadt am 18.08.2020 eine Pressemeldung, in der die Stadt mit Areal-Eigentümer ÖBB, Bauträgern und Investoren offenbar eine gemeinsame Areal-Entwicklung ausgehandelt hat, um „großzügige Grün- und Erholungsflächen“ sowie „vier Hochhäuser“ (u.a.) entstehen zu lassen.
Hat die Stadt hier wirklich alles versucht, dass die bestehenden „Grün- und Erholungsflächen“ der Kleingärten belassen werden?
Müssen wir in die Höhe bauen, weil Wien wächst?
Dazu befragte Rolf Nagel von der BI Nordwestbahnhof in einer Diskussion des Club of Vienna zum Thema „Einfach bauen“ (Wien, 3. Dez. 2024) DI Robert Krasser vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen:
Rolf Nagel – BI Nordwestbahnhof:
„Wir haben … hier einen Bürgermeister, der ehemaliger Wohnbaustadtrat war…. (Nun) werden (wir) bei der Bürgerinitiative mit großer Kritik von AnrainerInnen im Bestand um das Städtebaugebiet (Nordwestbahnhof) konfrontiert, die gegen … Hochhäuser … (mit) 80 Meter … (Höhe) und entsprechendem Autoverkehr durch … (deren) Tiefgaragen (sind) …
Jetzt hatten Sie gesagt, die Räume (von Gebäuden) sollten … (mindestens) 3 Meter hoch sein …. (Auch steht) auf einem (Ihrer) … Plakate …, … (dass die Gebäude) „Höchstens vier Geschosse!“ … (haben sollen). …
Wie würden Sie denn mit unserem Bürgermeister in Wien reden, dass er so etwas akzeptiert? (Denn) … wir … (bekommen von der Stadt) immer das Argument, dass Wien wächst, …wir in die Höhe bauen müssen und daher diese Hochhäuser (notwendig sind).“
(siehe Video an der Stelle 24‘:40‘‘)
DI Robert Krasser – Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen:
„…Zu dem Dichteproblem: … Als Stadtplaner oder … Architekt … würde ich dem Herrn Bürgermeister sagen: „Schau her, Paris hat 6 Stockwerke im Schnitt … und …(eine) … bei Weitem höhere Bevölkerungsdichte … (als) z.B. New York … Die Höhe macht (also) nichts aus, weil (ich) ja bei Hochhäusern … links und rechts mehr Abstand lassen (muss) … Die höchsten Dichten werden (nämlich) … bei 4 bis maximal 8 Geschossen im Blockrand (erzielt) … (Daher dienen) Hochhäuser … eigentlich nur Investoren, … die den Grund einfach teuer verkaufen wollen – nachzulesen im … (Artikel) „Höchstens vier Geschosse“. … (Es gibt) aber (auch) unterschiedlichste Studien von … (Vittorio) Lampugnani in der Schweiz, der sich sehr viel mit Dichten beschäftigt hat. Und was ich eh schon immer sage: Die Wohnqualität geht ja … bei einem Hochhaus (verloren): Vom 4. Stock kann ich meine Kinder noch zum Essen rufen, vom 16. Stock ist es dann sehr schwierig … So würde ich argumentieren. Ob … (Ihr Bürgermeister) auf mich hört, ist eine andere Frage.“
(siehe Video an der Stelle 26‘:35‘‘)

Kann man hier vom 9. oder 16. Stock seine Kinder noch zum Essen rufen? Kaum!
Wir wollten wissen, ob die Bevölkerungsdichte in Paris trotz weniger Hochhäusern wirklich höher ist als in New York. Die Suche nach den Bevölkerungsdichten und der Zahl der „Wolkenkratzer“ (> 150m) beider Städte auf Wikipedia hat folgendes ergeben:

Es gibt in Paris trotz weniger Wolkenkratzern offenbar tatsächlich eine größere Bevölkerungsdichte als in New York. Möglicherweise gilt dieser Befund auch für Hochhäuser nach Wiener Bauordnung (>35m).
Warum das so ist, wurde mir von Herrn DI Robert Krasser am Rande der Diskussion wie folgt erklärt:
Je mehr Geschosse Gebäude hätten desto mehr Geschossfläche müsse für Infrastruktur im Gebäude aufgewendet werden, die dadurch für Wohnraum verloren geht. Ein 30-geschossiges Hochhaus wie das „Schneewittchen“ im Nordbahnviertel komme daher zum Beispiel nicht nur mit einem Fahrstuhl aus. Auf der anderen Seite muss man mehr Quadratmeter an Grundfläche verbauen, je weniger Geschosse einzelne Gebäude haben, um den gleichen Wohnraum zu erzielen. Offenbar wird das Optimum bei der Bevölkerungsdichte mit Gebäuden erreicht, die zwischen 4 und 8 Geschossen haben wie das in Paris anscheinend mehr der Fall ist als in New York.
Dieser Erkenntnis zum Trotz landete beim städtebaulichen Wettbewerb 2008 ein alternativer Beitrag des „Büros für nachhaltige Kompetenz“, der im Gegensatz zum Schweizer Siegerprojekt dem Anschein nach vor allem auf 8-geschossige Häuser setzte – siehe Bild unten! -, abgeschlagen auf dem 6. Platz, wurde somit von der Stadtentwicklungskommission in ihrer 32. Sitzung am 17. November 2008 abgelehnt. Aber auch in diesem Beitrag würde die Kleingartenkolonie „Wien-Nordwest“ versiegelt werden wie man auf dem Bild unten erkennen kann.


Bild oben: Im Jahre 2008 abgelehnter Entwurf des „Büros für nachhaltige Kompetenz“, bei dem folgende Personen dem Planungsteam (ARGE Frauen bauen) angehört haben:
Univ. Prof. Dipl.-Ing. Sibylla Zech, Stadtland GmbH
Arch. DI. Dr.-techn. Freya Brandl
Arch. DI Regina Lettner – baukult ZT GmbH
Dipl.-Ing.in Dr.in Bente Knoll – Büro für nachhaltige Kompetenz B-NK GmbH
Dipl.-Ing. Dr.techn. Harald Frey, TU-Wien
Wie können BürgerInnen Pläne beeinflussen?
Uns fallen dazu folgende Möglichkeiten ein:
– Zu Flächenwidmungsentwurf Stellung nehmen!
– Gemäß „Fachkonzept Hochhäuser“ beteiligen!
– Zu neuen Bebauungsplänen Stellung nehmen!
– Nachbarrechte bei Baubewilligungen nutzen!
– Medial und juristisch Einfluss nehmen!
Zu Flächenwidmungsentwurf Stellung nehmen!
Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des „Flächenwidmungs- und Bebauungsplans/Bauphase 1“ bestand nur während der öffentlichen Auflage des Entwurfs in der Zeit 21.9. bis 2.11.2023. Jetzt gibt es keine Möglichkeit mehr, den inzwischen im Gemeinderat beschlossenen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für die Bauphase 1 durch neue Stellungnahmen zu beeinflussen.
Trotzdem lohnt es sich im Hinblick auf die künftigen, noch nicht beschlossenen Bebauungspläne für die Bauphasen 2-4, einen Blick auf die Stellungnahmen zum Flächenwidmungsplan zu werfen, um anhand der Beantwortung durch die MA 21B ein Gefühl für die Erfolgsaussichten solcher Stellungnahmen zu bekommen.
Lesen Sie daher im folgenden die eingelangten von uns auf den Punkt gebrachten Stellungnahmen von BürgerInnen – „kontra“ Hochhäuser – und deren von uns sinngemäß zusammengefasste Beantwortung durch die MA 21B – „pro“ Hochhäuser:
- BI NWBH (kontra):
* Es gibt ein Überangebot vor allem an teuren (frei finanzierten Hochhaus-) Wohnungen.
MA 21B (pro):
* Die Stadtentwicklungskommission (STEK) erhöhte 2019 den frei finanzierten Wohnbau (33%->40%). - BI NWBH (kontra):
* Es gibt keinen Bedarf an Orientierung und Identitätsstiftung durch Hochhäuser.
MA 21B (pro):
* Es ergeben sich ideale Rahmenbedingungen für eine hochwertige Signalarchitektur. - BI NWBH (kontra):
* BürgerInnen kritisierten schon 2008 geplante Hochhäuser auf Grünflächen.
MA 21B (pro):
* Das Städtebauliches Leitbild (2008) sieht Grünflächen für die Nutzung mit erhöhter Dichte vor. - BI NWBH (kontra):
* Die Reduktion des frei finanzierten Wohnbaus wieder auf 33% würde Hochhäuser erübrigen.
MA 21B (pro):
* Die Stadtentwicklungskommission (STEK) erhöhte 2019 den frei finanzierten Wohnbau (33%->40%). - AnrainerInnen, Bürgerinnen, Forum Wissenschaft & Umwelt (kontra):
* Es besteht der Verdacht der reinen Geschäftemacherei.
MA 21B (pro):
* Der Vorwurf der Geschäftemacherei ist nicht nachvollziehbar. - AnrainerInnen, Bürgerinnen, Forum Wissenschaft & Umwelt (kontra):
* Die Mächtigkeit der Hochhäuser steht in keinem Verhältnis zum Bestand.
MA 21B (pro):
* Das Städtebauliches Leitbild (2008) sieht Grünflächen für die Nutzung mit erhöhter Dichte vor. - AnrainerInnen, Bürgerinnen, Forum Wissenschaft & Umwelt (kontra):
* Hochhäuser machen Schattenwürfe und verhindern soziale Durchmischung.
MA 21B (pro):
* Die konkrete Hochhausentwicklung muss das Wr. Hochhauskonzept einhalten („2-Stunden-Schatten“). - AnrainerInnen, Bürgerinnen, Forum Wissenschaft & Umwelt (kontra):
* Ein begrünter Korridor zum Nordbahnviertel ist positiver als ein Hochhaus-„Tor ins (Nordwestbahn-)Viertel“.
MA 21B (pro):
* Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan fehlen noch Bebauungsbestimmungen für diesen Hochhausstandort. - AnrainerInnen, Bürgerinnen, Forum Wissenschaft & Umwelt (kontra):
* Die Aussicht wird beeinträchtigt.
MA 21B (pro):
* Ein rechtlicher Anspruch auf eine bestimmte Aussicht besteht nicht. - AnrainerInnen, Bürgerinnen, Forum Wissenschaft & Umwelt (kontra):
* Die Wohnungen erleiden eine Wertminderung.
MA 21B (pro):
* Mit der Entwicklung des Nordwestbahnhofs ist eine deutliche Aufwertung des gesamten Stadtteils verbunden. - AnrainerInnen, Bürgerinnen, Forum Wissenschaft & Umwelt (kontra):
* Die Hochhäuser wirken sich negativ auf eine geplante Photovoltaikanlage am Dach aus.
MA 21B (pro):
* Auswirkungen auf geplante PV-Anlagen können nicht berücksichtigt werden. - AnrainerInnen, Bürgerinnen, Forum Wissenschaft & Umwelt (kontra):
* Das Gebäude Stromstraße 18-20 darf nicht erhöht aber ein Hochhaus davor errichtet werden?
MA 21B (pro):
* Schon im Städtebauliches Leitbild (2008) sind vier Hochhäuser vorgesehen.
Gemäß „Fachkonzept Hochhäuser“ beteiligen!
Am 19. Dezember 2014 wurde vom Wiener Gemeinderat das sogenannte „Fachkonzept Hochhäuser“ beschlossen. Es soll laut Stadt Wien „sicherstellen, dass die Errichtung von Hochhäusern genauer als bisher geprüft werden kann. Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der begleitende Qualitätssicherungsprozess soll verbessert werden.“
Dieses „Fachkonzept Hochhäuser“ schreibt vor wie der Planungsprozess bei Hochhäusern ablaufen soll.

Planungsphasen für Hochhausprojekte
Aus: „Fachkonzept Hochhäuser“, Seite 43, MA 21
So verlangt der Planungsprozess des „Fachkonzept Hochhäuser“ folgende Nachweise bevor ein Hochhausprojekt realisiert werden kann:
– Wind- und Beschattungswirkung (2-Stunden-Schatten)
– Erforderliche Sicherheits-, Nachhaltigkeits-, Energiebestimmungen
– Statische Tragfähigkeit des Baugrundes
– Mobilitätskonzept (ausreichend Umweltverbundverkehrsangebote)
– Belichtungskonzepte sowie Nah- und Fernwirkung bei Nacht
– Verträglichkeit mit Stadtbild, Sichtachsen und Sichtbeziehungen
– Standortauswahl: Lokale umweltfreundliche Energie vorhanden
– Außerordentliche Mehrwerte für die Allgemeinheit
– Maßstäblichkeit in Bezug zum Bestand
– Verhältnismäßigkeit der Höhenakzente zu Gründerzeitumgebung
– u.a.
Auch die BürgerInnen sollen ab Phase 2 bis 4 im Planungsprozess gemäß „Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung“ beteiligt werden. Wie sieht diese Beteiligung genau aus?
Dazu kann man der städtischen Website Masterplan partizipative Stadtentwicklung folgendes entnehmen:
„Wann gibt es Beteiligung?
Die Stadt hat 5 Kriterien festgelegt, bei denen jedenfalls Beteiligung erfolgt:
- Wenn mindestens 300 Wohneinheiten beziehungsweise 30.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche geplant sind.
- Wenn es sich um den Bau von Hochhäusern handelt.
- Wenn das Vorhaben in der Kernzone des Weltkulturerbes geplant ist.
- Wenn Grünland in Bauland umgewidmet werden soll.
- Wenn ein städtebauliches Vorhaben eine strategische Umweltprüfung braucht.
Wer kann sich einbringen?
Mit der Beteiligung erreicht und zur Mitsprache eingeladen werden sollen BewohnerInnen der Nachbarschaft im Umkreis von 500 Metern, lokale AkteurInnen (etwa Vereine, Organisationen, Betriebe) sowie künftige BewohnerInnen.
Die Stadtentwicklung ist bestrebt, dass durch die Berücksichtigung vieler unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und AkteurInnen auch ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern sowie zwischen den verschiedenen Gruppen erreicht wird.
Welche Beteiligungsformate gibt es?
Die Stadtentwicklung bietet unterschiedliche Formate an. Häufig angebotene Möglichkeiten sind sogenannte Stakeholder-Gespräche, Dialogausstellungen vor Ort, Online-Infostunden und Workshops.
Eingeladen werden BürgerInnen mittels Postwurf, Bezirksmedien und sozialen Medien.“
Zu neuen Bebauungsplänen Stellung nehmen!
Am 22. November 2024, 14 bis 18 Uhr, informierte die MA 21B im Infozentrum Nordwestbahnhof Interessierte über ihre aktuell folgendermaßen geplanten Bauphasen:

Wie schon oben erwähnt ist der Bebauungsplan für Bauphase 1 (Baufelder 11/12/13s/14/) bereits beschlossen – er hat nur bis 2.11.2023 mit Stellungnahmen zur Bebauung beeinflusst werden können.
Allerdings gilt das nicht für das Hochhaus, das auf einem mit „GB“ gewidmenten Teil des Baufelds 11 geplant ist. Denn es heißt in der Beantwortung unserer Anfrage bei der MA 37 (Baupolizei) bezüglich Bereichen, die im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan PD 8355 mit der Widmung gemischtes Baugebiet (GB) versehen sind:
„Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Bereich noch keinen.“
De facto gilt daher für das Hochhaus auf dem Baufeld 11 eine Bausperre.

Aus: Plandokument 8355 – Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nordwestbahnhof
Wir rechnen damit, dass die Bebauungsplanentwürfe von Vorhaben etwa zwei Jahre vor den geplanten Gebäude-Errichtungen in die Öffentlichkeit kommen und zur Stellungnahme durch interessierte oder betroffene BürgerInnen aufgelegt werden. D.h. die Bebauungsplanentwürfe sind bzw. waren zeitlich wie folgt zu erwarten bzw. aufgelegt:
Bauphase 1 -> 21.9. bis 2.11.2023 (ein Hochhaus-Entwurf ist uns noch unbekannt)
Bauphase 2 -> ca. Anfang des Jahres 2026
Bauphase 3 -> ca. Anfang des Jahres 2028
Bauphase 4 -> ca. Anfang des Jahres 2029
Das heißt: Um obige Zeitpunkte herum sollten interessierte BürgerInnen die Auflage der Entwürfe im Internet (https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html) beobachten, jedenfalls nicht verpassen und rechtzeitig Stellungnahmen abgeben.
Angeblich wird die Auflage der Planentwürfe und die Möglichkeit zur Stellungnahme auch in den Stadtentwicklungs-Newslettern angekündigt, die man hier abonnieren kann: https://www.wien.gv.at/newsletter/stadtentwicklung/.
Auch mittels Postwurfsendung, die im Plangebiet verteilt wird, informiert die Stadt die Bevölkerung über den Zeitpunkt der öffentlichen Auflage. Das ist für die Stadt aber nicht verpflichtend.
Nachbarrechte bei Baubewilligungen nutzen!
Als Partei können Nachbarrechte bei Baubewilligungen nur…
– EigentümerInnen benachbarter bzw. gegenüberliegender Liegenschaften mit gemeinsamer Grenze oder maximal 6m Grundstreifen oder maximal 20m öffentlicher Verkehrsfläche dazwischen (BO §134 Abs 3) oder
– Personen, wenn sie einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesses an der Sache haben (AVG §8),
…geltend machen.
Aufgrund obiger Bestimmungen sind die den geplanten Hochhäusern benachbarten bzw. gegenüberliegenden Liegenschaften – z.B. in der Strom- oder Leipziger- Straße – vielleicht zu weit von den dortigen Hochhäusern getrennt. Damit würden EigentümerInnen dieser Liegenschaften möglicherweise keine Partei-Rechte bei Baubewilligungen geltend machen können. Auch die anderen beiden Hochhäuser werden unter anderem durch mehr als 20m breite Verkehrsflächen wie der mindestens 25m breit geplanten Nordwestbahnstraße, der 20m breit geplanten Rebhanngasse oder der 30m breit geplanten Taborstraße getrennt sein. Es wird daher u.U. schwer sein, bei den Baubewilligungen von diesen Hochhäusern, Nachbarrechte einzufordern und Parteistellung zu erlangen.
Das sollte jedenfalls von Rechtskundigen vorab geprüft werden.
Nichtsdestotrotz können bei Vorliegen obiger Voraussetzungen immer auch an anderen Stellen des Nordwestbahnhofgeländes Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren wie folgt geltend gemacht werden:
* Akteneinsicht ab Einreichung des Bauvorhabens (AVG §17)
* Einwendungen gegen die Bauführung begründet durch
a) Bestimmungen über den Abstand eines Bauwerkes zu den Nachbargrundgrenzen…;
b) Bestimmungen über die Gebäudehöhe;
c) Bestimmungen über die … Ausnützbarkeit von Bauplätzen, Baulosen und Kleingärten;
d) Bestimmungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Fluchtlinien;
e) Bestimmungen, die den Schutz vor Immissionen, zum Inhalt haben…;
(nicht bei Bauwerken zu Wohnzwecken, für Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen oder für Stellplätze)
f) Bestimmungen,die den Nachbarn zu Emissionen berechtigen (BO §134a Abs 1)
Medial und juristisch Einfluss nehmen!
Zur juristischen Beeinflussung ganz konkreter Baupläne kann ein/e auch gemeinsam von mehreren AnrainerInnen beauftrage/r und in Baubewilligungsverfahren erfahrene/r Rechtsanwalt/anwältin wie z. B. Mag. Wolfram Schachinger herangezogen werden. Empfohlen wird auch, zusätzlich einen technischen Sachverständigen/Baumeister zu engagieren.
Doch nach unseren mitunter negativen Erfahrungen sollte man sich nicht allein auf den Rechtsweg verlassen. Interessierte oder betroffene BürgerInnen sind sicher erfolgreicher, wenn sie begleitend massive mediale Öffentlichkeitsarbeit z.B. auch via „social media“ (Facebook, Instagram, …) betreiben.
Denn wie wir oben in den ablehnenden Stellungnahmen der MA 21B gegenüber den BürgerInnen-Wünschen hinsichtlich Hochhäusern gesehen haben, tun sich Behörden und PolitikerInnen schwer, die meist über eine lange Zeit bereits ausgearbeiteten und in vielen Gremien schon abgestimmten Bebauungsplanentwürfe nachträglich im Sinne von BürgerInnen wieder abzuändern, vor allem wenn die Änderungswünsche den Interessen finanzstarker Lobbyisten widersprechen.
Die „BürgerInnen-Beteiligung“, derer sich die Stadt rühmt, verkommt so leider zum Greenwashing für obrigkeitsstaatliches Handeln. Dagegen hilft eben häufig nur noch massive mediale Öffentlichkeitsarbeit – besonders in Vorwahlzeiten.
Schreibe einen Kommentar