Inzwischen hat die Bürgerinitiative Nordwestbahnhof Antworten auf ihre Fragen zur Fällung einer ganzen Pappelreihe auf dem Nordwestbahnhofgelände hinter den drei 12-geschossigen Wohngebäuden der Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft (BWSG) in der Taborstraße 89-93 von den zuständigen städtischen Behörden und der BWSG erhalten – wir berichteten. Zusammengefasst beinhalten sie folgendes:
Die Pappelreihe wurde entfernt, weil sie „sich in einem Zustand (befand), dass ihr Weiterbestand nicht mehr gesichert (schien)“ und weil sie dadurch „den Bestand von baulichen Anlagen, fremdes Eigentum oder die körperliche Sicherheit von Personen (gefährdete)“. Es „sind Ersatzbäume im Verhältnis 1 : 1 zu pflanzen. Die Ersatzbäume (Säuleneiche, -buche, -tulpenbaum oder –spitzahorn) werden auf derselben Grundfläche gepflanzt.“
Bei der Gelegenheit erneuert die BWSG dort ihre Parkplatzfläche, ohne sie – z.B. durch Vermehrung der Parkplätze – auszudehnen (siehe Bild oben!).
Die im Gemeinderat am 20. März 2024 beschlossene neue Flächenwidmung „Gärtnerische Ausgestaltung“ mit „Zielsetzung … Erhaltung bzw. Schaffung von Grünflächen“ ändert sich zwar nicht, muss aber wegen eines Bestandsschutzes vom 21.8.1970 von der BWSG nicht umgesetzt werden.
Nach diesem Bestandsschutz (siehe Bild oben!) dürfen neben der Pappelreihe immer noch „34 PKW Abstellplätze“ samt Ein- und Ausfahrt errichtet bzw. erhalten werden.
Die ausführlichen Antworten auf unsere Fragen finden Sie hier:
- Wurde die Pappelreihe nur deswegen gefällt, weil sie gemäß §4 Abs 1 Z 3 Baumschutzgesetz „Bestand von baulichen Anlagen, fremdes Eigentum oder die körperliche Sicherheit“ gefährdet hat oder weil AnwohnerInnen-Parkplätze saniert bzw. vermehrt werden sollten.
Magistratisches Bezirksamt für den 2./20. Bezirk:
„…zu den von Ihnen erwähnten Baumfällungen darf mitgeteilt werden, dass ein rechtskräftiger Fällungsbescheid vorliegt. Die Bewilligung wurde gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 1 und 3 des Wiener Baumschutzgesetzes erteilt.“
Wien, Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost:
„Hintergründe zu den erfolgten Baumfällungen sind der MA 21 nicht bekannt.“
BWSG:
„Nein – der Platz bleibt wie davor!“ - Werden am Ort der entfernten Pappelreihe an der Taborstraße ähnlich große und schnell wachsende Bäume gepflanzt werden (müssen)?
Magistratisches Bezirksamt für den 2./20. Bezirk:
„Die Ersatzpflanzungen wurden zur damaligen Gesetzeslage vorgeschrieben, nämlich:
„Das Ausmaß der Ersatzpflanzungen bestimmt sich derart, dass pro angefangenen 15 cm Stammumfang des zu entfernenden Baumes, gemessen in 1 m Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung, ein Ersatzbaum mittlerer Baumschulqualität (8 bis 15 cm Stammumfang) zu pflanzen ist. In den Fällen des § 4 Abs. 1 Ziffer 1, 3 und 6 sind Ersatzbäume im Verhältnis 1 : 1 zu pflanzen.“
Die Ersatzbäume (Säuleneiche, -buche, -tulpenbaum oder –spitzahorn) werden auf der selben Grundfläche gepflanzt.“
BWSG:
„Wie telefonisch besprochen, wird genau dieselbe Anzahl als Ersatzpflanzung kommen! – wurde alles mit dem MA geklärt.“ - Wurde der am 20. März 2024 im Wiener Gemeinderat beschlossene Flächenwidmungs- und Bebauungsplans (Nr. 8355) für das Nordwestbahnhofgelände, zu dem auch die drei Wohngebäude in der Taborstraße 89-93 gehören, nachträglich zur Pappel-Entfernung geändert?
Wien, Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost:
„…der am 20. März 2024 vom Gemeinderat beschlossene Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 8355) für das Nordwestbahnhofgelände wurde nicht geändert. Dieses Plandokument ist selbstverständlich gültig.“ - Wurde dafür ausreichend Gelegenheit zur Information und Möglichkeit der Stellungnahme für die Öffentlichkeit geschaffen?
Irrelevant wegen Antwort zu Punkt 3.
- Wurde der „Vorlagebericht“ zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8355 vom 18. Jänner 2024 nachträglich zur Entfernung der Pappelreihe verändert?
Wien, Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost:
Auch der Vorlagebericht vom 18. Jänner 2024 zum Plandokument 8355 wurde nicht geändert.
Für die gegenständliche Fläche ist „Gärtnerische Ausgestaltung“ (G) ausgewiesen, zudem gilt das Verbot der Errichtung von ober- und unterirdischen Bauwerken (BB1). Diese besondere Bestimmung wird für Flächen mit wertvollem Baumbestand bzw. zur Sicherung zukünftigen Baumbestands festgesetzt. Die Zielsetzung des Bebauungsplans für diesen Bereich ist demnach die Erhaltung bzw. Schaffung von Grünflächen, die von ober- und unterirdischer Bebauung frei zu halten sind.“ - Gilt für das Gebiet der Wohngebäude in der Taborstraße 89-93 (noch) eine Bausperre oder ist bereits ein neuer Bebauungsplan für dieses Gebiet festgesetzt worden?
Magistratsabteilung 37 – Baupolizei:
„…mit der Beschlussfassung für den neuen Bebauungsplan trat die Bausperre außer Kraft.“
BWSG:
„Wir erneuern nur unsere Parkplatzfläche – eine Veränderung gibt es hier nicht!“ - Gibt es einen Bestandsschutz?
Wenn ja: Was umfasst der Bestandsschutz des Gebiets Ihrer Wohngebäude in der Taborstraße 89-93?
BWSG:
„Anbei sende ich Ihnen gerne den Konsens aus dem Bauakt der MA-37 zum Nachweis.
Weiters möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine Bewässerungsanlage für die Grünfläche kein Bauwerk darstellt. – für Sie zur Info.“
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