Misserfolg: BVwG-Erkenntnis

Am 30.01.2024 erhielten wir das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 30.01.2024 zum Antrag der ÖBB auf die von ihr geplante Nordwestbahnhof-Bebauung. In diesem Erkenntnis wurden wieder (fast) alle Beschwerdegründe und Stellungnahmen nicht nur von uns sondern auch von einem Anrainer und dem Forum Wissenschaft & Umwelt als unbegründet abgewiesen und das Städtebauvorhaben Nordwestbahnhof der ÖBB Immobilienmanagement GmbH (ÖBB Immo) unter Vorschreibung lediglich einer Nebenbestimmung (keine fossile Energieversorgung) genehmigt.

Bereits bei der mündlichen Verhandlung am 18.01.2024 fiel auf, dass das Gericht in keiner Weise die von der ÖBB Immo neu vorgelegten Dokumente zur Wahl Ihrer aus unserer Sicht falschen Nullvariante (volle Wiederinbetriebnahme des Güterbahnbetriebs bei Nicht-Realisierung des Städtebauvorhabens) in Frage stellte wie das in der mündlichen Verhandlung am 14.04.2023 noch der Fall war.

Unser Rechtsanwalt Mag. Wolfram Schachinger schätzt, dass eine allfällige Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zum Thema der von der ÖBB nach wie vor falsch gewählten Nullvariante Sinn macht.

Die vom BVwG genehmigte Wahl der Nullvariante der ÖBB Immo bedeutet aus unserer Sicht, dass nicht nur der geltenden VwGH-Judikatur widersprochen wird sondern auch die AnrainerInnen des Städtebauvorhabens eine Steigerung des Kfz-Verkehrsaufkommens wie bei Vollbetrieb des Güterbahnhofs zu befürchten haben. Die Steigerung des Kfz-Verkehrsaufkommens im Jahre 2035 gegenüber heute (2019) prognostiziert die ÖBB Immo selbst mit nahezu 50% z.B. in der Nordwestbahnstraße Ecke Wallensteinstraße.

Es ist daher nicht nur in unserem sondern auch im Interesse der AnrainerInnen anderer Städtebauvorhaben, dass die geltende Rechtsprechung des VwGH bestätigt bzw. klargestellt wird und dadurch AnrainerInnen von Städtebauvorhaben vor dadurch verursachten Kfz-Lärm- und Abgasbelastungen bzw. Willkür bei der Wahl von Nullvarianten geschützt werden.  

Eine Revision beim VwGH, deren Beantragung mit 12.03.2024 befristet ist, kostet uns jedoch einige tausend Euro. Daher richten wir an betroffene AnrainerInnen und interessierte BürgerInnen  den Appell, uns und unsere finanzielle Unabhängigkeit durch großzügige Spenden zu unterstützen.


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