2. Mündliche Verhandlung

Am 18. Jänner 2024 findet ab 9:00 Uhr die zweite öffentliche, mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG, 1030 Wien, Erdbergstraße 192-196, Multifunktionssaal (7. Stock), Einlass ab 8:15 – 8:40 Uhr wegen Sicherheitskontrolle, u.U. wird ein Lichtbildausweis verlangt) über die Beschwerde von der Bürgerinititative Nordwestbahnhof und von anderen gegen den UVP-Bescheid der Wiener Landesregierung zur Genehmigung des Städtebauvorhabens Nordwestbahnhof statt. Einzige Antragstellerin war seinerzeit die ÖBB Immobilienmanagement GmbH (ÖBB Immo).

Interessierte, Betroffene und Umweltbewegte sind herzlich eingeladen, im Zuschauerraum Platz zu nehmen und damit dem Richter die Wichtigkeit und Unterstützung der BürgerInnen-Anliegen zu signalisieren.

Thema der Verhandlung werden ausschließlich die zu erwartenden Immissionen im Lichte der ergänzten Beschwerden und der Nachbesserungen zum Nullplanfall (OZ 29) sein, und zwar auf Grundlage der dazu von den gerichtlich bestellten Sachverständigen eingebrachten eisenbahntechnischen, verkehrstechnischen, schall- und erschütterungstechnischen sowie luftreinhaltetechnischen Gutachten sein.

Zur Erinnerung: In der ersten mündlichen Verhandlung am 14.4.2023 hat das BVwG die ÖBB Immo – als neben der Wiener Landesregierung (MA 22 Umweltschutz) mitbeteiligte Partei – aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen, die ein Tatsachensubstrat für die Annahme eines für die Zukunft konkret absehbaren Weiterbetriebs des Nordwestbahnhofes und die damit verbundenen Auswirkungen bilden können, wenn das Städtebauvorhaben nicht realisiert wird.

In der ersten mündlichen Verhandlung hat nämlich das Gericht die Ansicht vertreten, dass es nicht ausreichend ist, auf einen Betriebszustand des Jahres 2006 als prognostiziertem Betriebszustand des Nordwestbahnhofs für den Fall, dass das Städtebauvorhaben nicht realisiert wird (sog. „Nullplanfall“), abzustellen, ohne im Einzelnen darzulegen, in wie weit das Erreichen dieses Betriebszustandes und insbesondere des dadurch verursachten Straßenverkehrs in der Zukunft (z.B. im Jahr 2035) realistisch und absehbar ist.

Es wird spannend sein, zu erfahren, ob das Gericht anhand der ergänzten Unterlagen (Nachbesserungen) und Ausführungen in der mündlichen Verhandlung am 18.1.2024 diesmal zur Ansicht kommt, dass die ÖBB Immo das Erreichen des Betriebszustandes von 2006 und insbesondere des dadurch verursachten Straßenverkehrs in der Zukunft (z.B. im Jahr 2035) als realistisch und absehbar dargelegt hat oder nicht.

Bitte unterstützen Sie unsere Positionen im Verfahren durch ihre Anwesenheit im Gerichtssaal und/oder durch Spenden zur unabhängigen Finanzierung unseres Anwalts!


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